ordnung vom 26. Februar 1823 bei der Staatsschulden
tilgungskassa zu 5% anzulegen, machte sie keinen Gebrauch,
sondern kam der bedrängten Landwirtschaft durch Unter
stützung des lokalen Kredits mittels Hingabe von Hypo
theken zu Hilfe, während die Augsburger Kassa ihre sämt
lichen Kapitalien in die Tilgungskassa wandern ließ. Deren
bereitwillige Annahme der Kapitalien zu einem vorteilhaften
Zinsfuß führte zur Gründung einer Reihe von Sparbanken
in Bayern. Im Jahre 1823 wurden solche geschaffen in
München, Landshut, Eichstätt, Donauwörth, Bayreuth
Schweinfurt und Ansbach; 1824 folgten Memmingen und Wei
den; 1825 Passau, Amberg, Lindau, Kaufbeuren und Bamberg
1826 Sulzbach, Kempten, Rothenburg (Schachner S. 10)
Der Büchermarkt des Jahres 1835 brachte die Schrift
des Münchener Nationalökonomen Herrmann „über Spar
kassen im allgemeinen, insbesondere über Sparkassen mit
Rücksicht auf die in Bayern bestehenden Anstalten der Art,“
worin verschiedene Verbesserungsvorschläge für die bayerischen
Verhältnisse gemacht wurden. Sie erregte das Interesse des
damaligen Ministers Fürsten von Ottingen=Waller
stein und ließ in ihm den Entschluß reifen, das be
stehende Sparkassenwesen einer gründlichen Reform zu unter
ziehen. Die Gemeinden waren nicht thatkräftig genug zur
Förderung des Sparsinns, nur von der Staatshilfe ließ
sich eine Änderung erhoffen. Es wurde im Ministerium ein
Entwurf zu einem Sparkassengesetz ausgearbeitet, der als
Hauptzweck bezeichnete, „den Mindervermöglichen angesichts
des von dem Nachweis des Nahrungsstandes gesetzlich ab
hängig gemachten Begründens einer Familie durch ein wohl
geordnetes Sparkassenwesen die Möglichkeit zur Erwerbung
der nötigen Subsidien zu gewähren. Geplant war, die schon
existierenden Sparkassen bestehen zu lassen und über sie eine
große Anstalt, ein Zentralinstitut zu setzen. Es sollten
insbesondere zur Erleichterung der Bevölkerung Kreisein¬