Full text: Hopfmann, Karl: ¬Das Sparkassenwesen in Bayern

ordnung vom 26. Februar 1823 bei der Staatsschulden 
tilgungskassa zu 5% anzulegen, machte sie keinen Gebrauch, 
sondern kam der bedrängten Landwirtschaft durch Unter 
stützung des lokalen Kredits mittels Hingabe von Hypo 
theken zu Hilfe, während die Augsburger Kassa ihre sämt 
lichen Kapitalien in die Tilgungskassa wandern ließ. Deren 
bereitwillige Annahme der Kapitalien zu einem vorteilhaften 
Zinsfuß führte zur Gründung einer Reihe von Sparbanken 
in Bayern. Im Jahre 1823 wurden solche geschaffen in 
München, Landshut, Eichstätt, Donauwörth, Bayreuth 
Schweinfurt und Ansbach; 1824 folgten Memmingen und Wei 
den; 1825 Passau, Amberg, Lindau, Kaufbeuren und Bamberg 
1826 Sulzbach, Kempten, Rothenburg (Schachner S. 10) 
Der Büchermarkt des Jahres 1835 brachte die Schrift 
des Münchener Nationalökonomen Herrmann „über Spar 
kassen im allgemeinen, insbesondere über Sparkassen mit 
Rücksicht auf die in Bayern bestehenden Anstalten der Art,“ 
worin verschiedene Verbesserungsvorschläge für die bayerischen 
Verhältnisse gemacht wurden. Sie erregte das Interesse des 
damaligen Ministers Fürsten von Ottingen=Waller 
stein und ließ in ihm den Entschluß reifen, das be 
stehende Sparkassenwesen einer gründlichen Reform zu unter 
ziehen. Die Gemeinden waren nicht thatkräftig genug zur 
Förderung des Sparsinns, nur von der Staatshilfe ließ 
sich eine Änderung erhoffen. Es wurde im Ministerium ein 
Entwurf zu einem Sparkassengesetz ausgearbeitet, der als 
Hauptzweck bezeichnete, „den Mindervermöglichen angesichts 
des von dem Nachweis des Nahrungsstandes gesetzlich ab 
hängig gemachten Begründens einer Familie durch ein wohl 
geordnetes Sparkassenwesen die Möglichkeit zur Erwerbung 
der nötigen Subsidien zu gewähren. Geplant war, die schon 
existierenden Sparkassen bestehen zu lassen und über sie eine 
große Anstalt, ein Zentralinstitut zu setzen. Es sollten 
insbesondere zur Erleichterung der Bevölkerung Kreisein¬
	        
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