Frauenspersonen — Frist - und Nachlaßgesuch. 83
Frauenspersonen: In Jntercesstonen derselben ist eine
^naturalis obligatio nicht enthalten. XXXIX, 260. De-
ren Verbürgung durch Wechselausstellung. XXXII, 10.
Auflösung der Pflegschaft über minderjährige bei ihrer Ver-
heiratung. Mainzer Recht. XXXV, 184.
Freigebige Verfügungen deS GantschuldnerS, deren
Anfechtbarkeit. EB. II, 146, 155. Solche zu Gunsten
seines Ehegatten oder eines seiner Abkömmlinge, deren
Anfechtbarkeit. EB. II, 150. Freigebige Verfügungen im
Sinne des Art 1225 Ziff. 2 der Proz.-Ordn. XXXVIII,
1277.
Freiheitsstrafe: eventuelle für Geldstrafe, deren Bemes-
sung. XXXIX, 294. Zusammentreffen mehrerer Strafen,
welche nicht zeitige Freiheitsstrafen sind und Zusammen-
treffen mehrerer mit Freiheitsstrafen zu belegender selbstän-
diger Verbrechen und Vergehen. XXXIX, 310. Neben
. der Todesstrafe ist auch eine von demselben Angeklagten
durch zusammentreffende Reate verwirkte Freiheitsstrafe
auszusprechen. XL, 349.
Fremdrichterliche Erkenntnisse: Vollziehung dersel-
ben. I, 265. Zuständigkeit zur Entscheidung über das
Gesuch um Vollstreckung eines fremdrichterlichen Erkennt-
niffes. XXXV, 76.
Freuden schießen mit Schußwaffen, deren Führung ver-
boten ist. XL, 392.
Frieden, öffentlicher: Störung desselben im Sinne deS
§. 130a des R.-Str.-Ges.-B. XXXVIII, 313.
Fristen: die Einhaltung oder Versäumniß von solchen
ist Thatfrage. XXXVII, 95. Versäumung von Fristen
und Wiedereinsetzung hiegegen. XXXVIII, 119. Unter-
brechung der Fristen während der Gerichtöferien. XXXVII,
144, 377. Erweiterung der gesetzlichen Fristen nach Art. 209
der Proz.-Ordn. XXXIX, 97, 124, 129, 145. Dauer
der Zeugeu-DenominationS-Frist. XXXIX, 166. Deren
Bemessung. XL, 40. Verkürzung der Ladungsfrist bildet
keine Nichtigkeit. XL, 165. Frist zur Erhebung der Nich-
tigkeitsbeschwerde. XXXVIII, 253. Frist für das dem
Widerspruchskläger gegen ein erlassenes Urtheil zustehende
Rechtsmittel. XL, 317. Erweiterung derselben. XXXVIII,
11. Einmonatliche Frist zum Beginne des Inventars bei
der Einmischung in die Erbschaft nach gem. und Nürn-
berger Recht. XXXVIII, 158. Annahme einer Theilzah-
zahlung und Fristgewährung für den Rest. XXXIX, 14.
Wirkung der Bestimmung einer Frist für Geltendmachung
von Ansprüchen auS Versicherungsverträgen. XL, 325.
S. a. Berufungsfrist.
Frist- und Nachlaßgesuch zur Abwehrung der Konkurs-
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Frauenspersonen — Frist - und Nachlaßgesuch. 83
Frauenspersonen: In Jntercesstonen derselben ist eine
^naturalis obligatio nicht enthalten. XXXIX, 260. De-
ren Verbürgung durch Wechselausstellung. XXXII, 10.
Auflösung der Pflegschaft über minderjährige bei ihrer Ver-
heiratung. Mainzer Recht. XXXV, 184.
Freigebige Verfügungen deS GantschuldnerS, deren
Anfechtbarkeit. EB. II, 146, 155. Solche zu Gunsten
seines Ehegatten oder eines seiner Abkömmlinge, deren
Anfechtbarkeit. EB. II, 150. Freigebige Verfügungen im
Sinne des Art 1225 Ziff. 2 der Proz.-Ordn. XXXVIII,
1277.
Freiheitsstrafe: eventuelle für Geldstrafe, deren Bemes-
sung. XXXIX, 294. Zusammentreffen mehrerer Strafen,
welche nicht zeitige Freiheitsstrafen sind und Zusammen-
treffen mehrerer mit Freiheitsstrafen zu belegender selbstän-
diger Verbrechen und Vergehen. XXXIX, 310. Neben
. der Todesstrafe ist auch eine von demselben Angeklagten
durch zusammentreffende Reate verwirkte Freiheitsstrafe
auszusprechen. XL, 349.
Fremdrichterliche Erkenntnisse: Vollziehung dersel-
ben. I, 265. Zuständigkeit zur Entscheidung über das
Gesuch um Vollstreckung eines fremdrichterlichen Erkennt-
niffes. XXXV, 76.
Freuden schießen mit Schußwaffen, deren Führung ver-
boten ist. XL, 392.
Frieden, öffentlicher: Störung desselben im Sinne deS
§. 130a des R.-Str.-Ges.-B. XXXVIII, 313.
Fristen: die Einhaltung oder Versäumniß von solchen
ist Thatfrage. XXXVII, 95. Versäumung von Fristen
und Wiedereinsetzung hiegegen. XXXVIII, 119. Unter-
brechung der Fristen während der Gerichtöferien. XXXVII,
144, 377. Erweiterung der gesetzlichen Fristen nach Art. 209
der Proz.-Ordn. XXXIX, 97, 124, 129, 145. Dauer
der Zeugeu-DenominationS-Frist. XXXIX, 166. Deren
Bemessung. XL, 40. Verkürzung der Ladungsfrist bildet
keine Nichtigkeit. XL, 165. Frist zur Erhebung der Nich-
tigkeitsbeschwerde. XXXVIII, 253. Frist für das dem
Widerspruchskläger gegen ein erlassenes Urtheil zustehende
Rechtsmittel. XL, 317. Erweiterung derselben. XXXVIII,
11. Einmonatliche Frist zum Beginne des Inventars bei
der Einmischung in die Erbschaft nach gem. und Nürn-
berger Recht. XXXVIII, 158. Annahme einer Theilzah-
zahlung und Fristgewährung für den Rest. XXXIX, 14.
Wirkung der Bestimmung einer Frist für Geltendmachung
von Ansprüchen auS Versicherungsverträgen. XL, 325.
S. a. Berufungsfrist.
Frist- und Nachlaßgesuch zur Abwehrung der Konkurs-
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