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Klagen, ihre Nebenzwecke S. 108.
müssen sich alle auf eine Thatsache und auf ein Gesetz stützen 106.
ihr Hauptzweck 108.
persönliche 108.
dingliche 107, 108.
als Partie-Handlungen 130.
wenn sie schriftlich oder muͤndlich
geführt werden sollen 180, 181.
actiones, als Rechtsverfolgungs-Mittel nach der Regel 102.
ihr Zweck 107, 108.
Klagen im Rechte, in wie fern es minder vortheilhaft sey als ant8 ¬
worten 56,57.
..
Kläger, wo keiner ist, ist auch kein Richter, behauptet 18.
wie er die Proceßverhandlungen eröffnen soll 180.
als Hauptperson eines Rechtsstreites 46.
wie und wenn er sich aktive oder passive zur Sache legitimiren
soll 53.
wer der richtige sey, bey dinglichen und bey persönlichen Klagen ¬
108, 109.
wenn er sein Vorgeben beweisen soll 219.
Klaggrund, allgemeiner 181.
besonderer 181-184.
erklärt 106, 107.
Klaghäufungen, wie sie vorgetragen werden 186.
Klag=Libell, siehe Klagschrift.
Klagschrift 181.
Klagschluß, siehe Klagsgesuch.
Klagvortrag, wie er eingerichtet seyn soll 181 -188.
Kleiner Rath, ist in Rechtsstreitigkeiten welche Domanen betreffen, ¬
dem Ausspruche des Gerichts unterworfen 36.
Kollokation, siehe Anweisung.
Kompensation, siehe Berufung auf Rechnung.
wenn sie Statt findet oder nicht 313, 314.
Kompetenz, abgehandelt 70-77.
ihre Bestimmung nach der Regel, Actor debet sequi forum
rei 72.
erklärt 70. 71.
Konkurs, abgehandelt 371-418.