Inhaltsverzeichnis : Schnell, Samuel Ludwig: Handbuch des Civil-Processes

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Klagen,  ihre  Nebenzwecke  S.  108.
müssen  sich  alle  auf  eine  Thatsache  und  auf  ein  Gesetz  stützen  106.
ihr  Hauptzweck  108.
persönliche  108.
dingliche  107,  108.
als  Partie-Handlungen  130.
wenn  sie  schriftlich  oder  muͤndlich
geführt  werden  sollen  180,  181.
actiones,  als  Rechtsverfolgungs-Mittel  nach  der  Regel  102.
ihr  Zweck  107,  108.
Klagen  im  Rechte,  in  wie  fern  es  minder  vortheilhaft  sey  als  ant8 ¬

worten  56,57.
..
Kläger,  wo  keiner  ist,  ist  auch  kein  Richter,  behauptet  18.
wie  er  die  Proceßverhandlungen  eröffnen  soll  180.
als  Hauptperson  eines  Rechtsstreites  46.
wie  und  wenn  er  sich  aktive  oder  passive  zur  Sache  legitimiren
soll  53.
wer  der  richtige  sey,  bey  dinglichen  und  bey  persönlichen  Klagen ¬
  108,  109.
wenn  er  sein  Vorgeben  beweisen  soll  219.
Klaggrund,  allgemeiner  181.
besonderer  181-184.
erklärt  106,  107.
Klaghäufungen,  wie  sie  vorgetragen  werden  186.
Klag=Libell,  siehe  Klagschrift.
Klagschrift  181.
Klagschluß,  siehe  Klagsgesuch.
Klagvortrag,  wie  er  eingerichtet  seyn  soll  181  -188.
Kleiner  Rath,  ist  in  Rechtsstreitigkeiten  welche  Domanen  betreffen, ¬
  dem  Ausspruche  des  Gerichts  unterworfen  36.
Kollokation,  siehe  Anweisung.
Kompensation,  siehe  Berufung  auf  Rechnung.
wenn  sie  Statt  findet  oder  nicht  313,  314.
Kompetenz,  abgehandelt  70-77.
ihre  Bestimmung  nach  der  Regel,  Actor  debet  sequi  forum
rei  72.
erklärt  70.  71.
Konkurs,  abgehandelt  371-418.
            
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