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finden / wenn solche zur Grhaltung, der Unterthanen sodem de DomninenPichter ¬
/ welche unverschuldet zurückgekonnen, unvermeidlich ist1
1 Jn Ansphung der Bau=Kosten muß darauf gesehen werden, daß die
revara turfähigen Gebäude möglichst urhubten, und die neuen Gebäude nur
nach Hemwirthschäftlichen Bedürfnisser oingerichtet werden. Jeder unnothige
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Aufwand ist zu vermeiden.
Auchcht die Obei Rechnungs=Kapet darauf/ zu Halten, daß die
Buu Verbindlichkeiten der Domainen Pächter und die übrigen TantraktsBedingungen ¬
n denselle gehörig lerfülltweyden
ii e Dados Rechnungs Jahr nicht mit / dem Wirthschafts=Jahre übereinstimmt =
solonuß bei Bewachtung der Domainen eine genque Absonderung
des Enträges derleigentlichen Pachtstücke vonn dem Ertrage der amf Berechnung ¬
stehenden Einnahmen dergestalt bewirkt werden, daß es deshalb be
Beendigung oder/ Pacht(keiner/ ibesondern. Aus ein anderfetzung/ Bohfs der
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b) Forst=Ber 3 Von den Forst Verwaltung darf ohn Unsere Genehmigung
waltung.
kein Holz unentgeltlich, oder aus fveier Hand unten der Tarc Berabreicht
werden innfofern die! Empfänger nicht nach des Natural=Forsttats dies
zu fordern haben.
mi Wegen des öffentlichen Berkaufs der Hölzer sind die Vorschriften
Unsern Dabinets=Order vom 344. Januar 11820 zu befolgen.
Die Abholung des den Berechtigten angewiesenen, so wie des erkauften ¬
Holzes aus den Forstey darf nicht zür Ungebühr verzogert, werden.
nsofern die zu den Schonungs¬ und Horst-Vorbesserungs-Anlagen
bestimmten / Grundstücke / ihrer Haupt=Bestimmung= unbeschadet/ einen Ertrag
gewähren, so muß solcher zur Kasse berechnet werdenh Daß Forstbeamten
dergleichen/ Grundstücke/ zu Jhrem Privat-Vortheil benutzen, ist nicht zu gestatten ¬
m lou opiquis menimeinn
„„ Der Geldbetrag/ fürl das an Privatpersonen verkaufte Holz muß vor
dem Jahres=Schlusse vollständig eingezogen sein, und es dürfen keine Reste
dabei geduldet werden
Am Schlusse eines jeden Jahres hat das Finanz-Ministerium der
Ober=Rechnungs=Kammer lein Varzeichniß / derjenigen Furst=Reriere mitzutheilen, =
bei welchen eine Veränderung der Forst TTaße im Laufe des Jahres
stattgefunden hat.
A 33 Bei, der Verwaltung der direkten Steuern ist darauf zu sehen,
e) Steuen
Verwaltun
daß die Grundsteuer von den verkauften, bisher steuerfrei gewesenen Domainen= ¬
und Forst=Grundstücken nach ihrem richtigen Betrage zur Anlage
tommt m lnna n, 203 N m
Wagen Stundung rückständiger direkten Steuern findet die im §. 31
dieser Instruktion bei den Domainen- Verwaltung gegebene Bestimmung
Anwendung.
Von den über, die Erhebung der indirekten Steuern geführten, Registern ¬
sind einzelne von der Ober-Rechnungs-Kammer zur nähern Prüfung
und Vergleichung mit den Rechnungen einzufordern, und müssen die Erinnerungen, ¬
welche dabei vorkommen, eben so erledigt werden, als die
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Monita aus Veranlassung, der Rechnungs=Revisiom
Die Einforderung von Registern soll besonders in den Fällen geschehen, ¬
wo sich ein erheblicher Ausfall gegen den Etat zeigt.
Die Bonisikationen und Restitutionen der indirekten Steuenn dürfen
nur nach den von Uns genehmigten Grundsätzen geleistet werden. In