Volltext : ¬Die ländliche Verfassung in der Provinz Pommern (20)

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des  Getreidebaues  auf  Rügen  ist  auf  23,333  Last
Gesammtertrag
(die  Last  =  96  Scheffel)  angeschlagen  worden.
II.  Verhältnisse  der  ländlichen  Arbeiter.
a.  Nahrung  und  Lebensweise.
Wenngleich  diese  in  den  bäuerlichen  Wirthschaften  nach  der  jedesmaligen ¬
  Lage  des  Wirthes  sich  richten,  so  fehlt  es  doch  nicht  an
einigen  allgemeinen  Eigenthümlichkeiten,  die  um  so  weniger  zu  übersehen ¬
  sind,  da  die  Kenntniß  des  innern  Haushaltes  und  des  Unterhaltes ¬
  der  Hausgenossen  auf  dem  Lande  mehr  als  in  den  Städten
einen  sicheren  Maaßstab  zur  Beurtheilung  des  ganzen  wirthschaftlichen
Zustandes  einer  Landschaft  an  die  Hand  giebt.
In  Gegenden,  deren  Boden  nur  einen  dürftigen  Gewinn  reicht,
ist  die  Kartoffel  die  ohne  Wechsel  genossene  Kost,  höchstens  mit  saurer
Milch,  oder  Buchweitzen=Grütze  vermengt.  Nur  an  den  Sonn=  und
eier=Tagen  verbessert  ein  wenig  Fleisch  das  dürftige  Mahl.
In  besseren  Gegenden  herrscht  mehr  Manigfaltigkeit  in  den
Speisen,  und  an  manchen  Orten  werden  mehrere  Mahlzeiten  im  Tage,
zweierlei  Gerichte  am  Mittage,  und  täglich  Fleisch  genossen.
Ein  allgemein  beliebtes  Gericht,  das  fast  in  keiner  Pommerschen
Bauerwirthschaft  als  Abendmahlzeit  fehlt,  ist  Kartoffeln  und  Häring.
Im  Reg.=Bezirk  Stralsund  werden  am  Morgen  Suppe,  am  Mittag
zwei  Gerichte  und  dreimal  in  der  Woche  Fleisch  genossen.
In  den  Kreisen  Schlawe,  Randow,  Saazig,  Fürstenthum  und
dem  Amte  Rügenwalde  genießt  man:  zum  ersten  Frühstück  MilchErbsen= ¬
  oder  Kartoffelsuppe  mit  Butter  und  Brod;  in  der  Erndtezeit
zum  zweiten  Frühstück  Brod,  Fleisch  und  Bier;  zu  Mittag  Kartoffeln
und  Fleisch,  zum  Abendbrode  Kartoffeln  und  Häring.
Kärglicher  ist  die  Nahrung  in  den  Kreisen  Stolpe,  Rummelsburg, ¬
  Greiffenhagen,  Ueckermünde,  Schiefelbein  und  Naugard,  in
denen  wöchentlich  nur  zweimal  Fleisch  gereicht  wird;  im  Kreise  Stolpe
erhält  der  Knecht  außerdem  wöchentlich  1½,  die  Magd  1  Pfund
Brodes.  —  In  den  Kreisen  Lauenburg,  Bütow  und  Neu=Stettin  wird
Fleisch  nur  im  Winter  nach  dem  Einschlachten  gereicht,  in  der  übrigen
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