131
des Getreidebaues auf Rügen ist auf 23,333 Last
Gesammtertrag
(die Last = 96 Scheffel) angeschlagen worden.
II. Verhältnisse der ländlichen Arbeiter.
a. Nahrung und Lebensweise.
Wenngleich diese in den bäuerlichen Wirthschaften nach der jedesmaligen ¬
Lage des Wirthes sich richten, so fehlt es doch nicht an
einigen allgemeinen Eigenthümlichkeiten, die um so weniger zu übersehen ¬
sind, da die Kenntniß des innern Haushaltes und des Unterhaltes ¬
der Hausgenossen auf dem Lande mehr als in den Städten
einen sicheren Maaßstab zur Beurtheilung des ganzen wirthschaftlichen
Zustandes einer Landschaft an die Hand giebt.
In Gegenden, deren Boden nur einen dürftigen Gewinn reicht,
ist die Kartoffel die ohne Wechsel genossene Kost, höchstens mit saurer
Milch, oder Buchweitzen=Grütze vermengt. Nur an den Sonn= und
eier=Tagen verbessert ein wenig Fleisch das dürftige Mahl.
In besseren Gegenden herrscht mehr Manigfaltigkeit in den
Speisen, und an manchen Orten werden mehrere Mahlzeiten im Tage,
zweierlei Gerichte am Mittage, und täglich Fleisch genossen.
Ein allgemein beliebtes Gericht, das fast in keiner Pommerschen
Bauerwirthschaft als Abendmahlzeit fehlt, ist Kartoffeln und Häring.
Im Reg.=Bezirk Stralsund werden am Morgen Suppe, am Mittag
zwei Gerichte und dreimal in der Woche Fleisch genossen.
In den Kreisen Schlawe, Randow, Saazig, Fürstenthum und
dem Amte Rügenwalde genießt man: zum ersten Frühstück MilchErbsen= ¬
oder Kartoffelsuppe mit Butter und Brod; in der Erndtezeit
zum zweiten Frühstück Brod, Fleisch und Bier; zu Mittag Kartoffeln
und Fleisch, zum Abendbrode Kartoffeln und Häring.
Kärglicher ist die Nahrung in den Kreisen Stolpe, Rummelsburg, ¬
Greiffenhagen, Ueckermünde, Schiefelbein und Naugard, in
denen wöchentlich nur zweimal Fleisch gereicht wird; im Kreise Stolpe
erhält der Knecht außerdem wöchentlich 1½, die Magd 1 Pfund
Brodes. — In den Kreisen Lauenburg, Bütow und Neu=Stettin wird
Fleisch nur im Winter nach dem Einschlachten gereicht, in der übrigen
9*