Full text: Hertzka, Theodor: ¬Die Mängel des österreichischen Actiengesetz-Entwurfes

14 
niblen Geldmittel ist sehr gross; in den seltensten Fällen aber 
ist diese Disponibilität für jeden einzelnen Capitalisten auf Jahre 
hinaus gesichert. Es ist nun allerdings von Uebel, wenn Gelder, 
die nur für wenige Wochen oder Monate disponibel sind, auf 
Actienunternehmen verwendet werden; aber die Dispositionsfreiheit 
kann oft einige Jahre währen, ohne dass sie sich von vornherein 
genau abmessen liesse, und wenn nun alle die Millionen, die in 
einem Jahre möglicherweise nicht mehr verfügbar sind, wohl aber 
durch andere verfügbare Capitalien ersetzt werden, zur Unfrucht 
barkeit verdammt wären, so entginge der Gesammtwirthschaft 
ein sehr grosser Nutzen. 
Die erwähnte Bestimmung des Gesetzes würde aber that 
sächlich diese ganze Classe von Capitalien zur Unfruchtbarkeit 
verdammen, mindestens insoweit, als dieselben sich hinkünftig zu 
keinen dauernde Anlage erheischenden Unternehmungen, sondern 
blos zur vorübergehenden Anlage im Wege der Creditgewährung 
verwenden liessen. Der Zeichner einer Actie wäre nämlich, streng 
genommen, unter allen Umständen gezwungen, das übernommene 
Papier zwei Jahre lang zu behalten, da dessen Veräusserung ihn 
keineswegs jedes Obligos entheben würde. Ja, was noch schlimmer 
ist, der ursprüngliche Zeichner wäre nicht blos mit jenem Be 
trage, den er im Momente der Zeichnung und der Uebernahme 
des Papieres an die neue Anlage zu wenden gesonnen war, sondern 
eventuell mit einem noch viel grösseren engagirt, und ein vor 
sichtiger Capitalist könnte daher bei der Zahlung einer mit 50 
Percent eingezahlten Actie für alle Fälle schon von Anfang an 
nicht mehr als die Hälfte dessen übernehmen, was er an das be 
treffende Unternehmen zu wenden gesonnen und im Stande ist, 
da andernfalls jede unter ungünstigen Börseverhältnissen ausge 
schriebene neue Einzahlung ihn dem Ruine entgegenführen müsste. 
Und was die erste Seite der Frage anbelangt, nämlich den 
Nutzen. den die in Form der Actiengesellschaft auftretende Asso 
ciation dadurch gestiftet hat, dass sie die grossartigsten und ge 
wagtesten Unternehmungen ermöglichte, zu deren Ausführung das
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer