Inhaltsverzeichnis : ¬Das Verlagsrecht (1)

II.  Abth.  I.  Abschn.  Das  Verlagsrecht  an  sich.
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5)  Wurde  im  Verlagsvertrage  nicht  blos  der  Umfang,
sondern  überdies  die  Dauer  des  Rechts  beschränkt;
wurde  z.  B.  dem  Verleger  ein  Verlagsrecht  für  eine  Auflage
42  eingeräumt:  so
zu  1000  Exemplaren,  aber  nur  auf  Ein  Jahr
kann  ein  solcher  Verlagsvertrag  nur  so  ausgelegt  werden,
dass  die  Ausschliesslichkeit  nach  Einem  Jahr  wegfallen
soll,  aber  die  Befugniss  zum  Vertrieb  der  noch  nicht  abgesetzten ¬
  Exemplare  (innerhalb  jener  Quantität)  dem  Verleger
auch  später  noch  verbleibt.
Allerdings  lässt  an  und  für  sich  ein  solcher  Vertrag,
der  übrigens  selten  in  dieser  Weise  geschlossen  werden  wird,
sehr  verschiedene  Auslegungen  zu.
Räumt  man  Jemanden  ein  Verlagsrecht  auf  1000  Exemplare, ¬
  aber  nur  auf  Ein  Jahr  ein:  so  könnte  man  zunächst
glauben,  es  solle  hiernach  das  ganze  Recht  des  Verlegers
mit  Ablauf  des  Jahres  erlöschen,  er  also,  wenn  er  in  diesem ¬
  Jahre  nicht  die  1000  Exemplare  abgesetzt  habe,  das
Recht  zum  Absatz  der  noch  vorhandenen  Exemplare  verlieren.
Allein  unmöglich  kann  angenommen  werden,  dass  der  Verleger ¬
  mit  jenem  Vertrage  einen  solchen  Sinn  verband.  Denn,
wenn  dies  wäre,  so  müsste  er  dabei  von  der  Sicherheit  ausgegangen ¬
  sein,  die  1000  Exemplare  innerhalb  des  Jahres  abzusetzen. -
  Von  dieser  Sicherheit  wird  aber  ein  Verleger  nie  ausgehen ¬
  können.  Wenn  nun  schon  im  Voraus  nicht  anzunehmen ¬
  ist,  dass  der  Verleger  mit  jenem  Vertrage  einen
solchen  Sinn  verbunden  habe,  und  wenn  also  auch  der
Verfasser  nicht  von  der  Voraussetzung  ausgehen  durfte,  der
Verleger  habe  in  diesem  Sinne  den  Vertrag  schliessen
wollen:  so  kommt  es  nur  darauf  an,  ob  der  Vertrag  mög
licher  Weise  einen  andern  Sinn  haben  konnte,  der  dann
maassgebend  sein  müsste.  Dieser  andere  Sinn  kann  aber
*  Diese  Bestimmung  wäre  für  den  Verleger  sehr  misslich,  wenn  er
nicht,  wie  bei  Zeitschriften,  Zeitfragen  u.  dergl.  auf  raschen  Absatz  angewiesen ¬
  ist.
            
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