Natur
und Be
schaffenheit
dieser Be
schäftigung
Beschrän
kung dieser
Verleihung
in Wien.
Leimsieder
auf dem
Lande dür |
fen inner
den Linien
Wiens
Leimleder
ankaufen
Vorsich
ten bey den
678
XI. Absatz.
Leim= und Beinsiederey.
§. 760.
Auf die mehr zur freyen Handthierung als
zu einem förmlichen Gewerbsbefugnisse geeignete Be
schäftigung des Leimsiedens ist nicht leicht mehr das
Bürgerrecht zu ertheilen; desto weniger ist aber dieses
Befugniß andern dießfälligen Anwerbern außer dem
Bügerrechte zu erschweren.
Reggsv. 21. May 1795.
§. 761.
Dem Magistrate in Wien wurde, wegen des
ekelhaften Geruches, welchen die Leimsiedereyen ver
breiten, aufgetragen, kein Befugniß zum Leimsieden
mehr zu verleihen, sondern bey jedem vorkommenden
Falle Bericht zu erstatten.
Reggsv. 22. October 1807.
§. 762.
Die Wiener Leimsieder wurden mit ihrem Ge
suche, den Leimsiedern auf dem Lande den Ankauf
des Leimleders inner den Linien Wiens zu unter
sagen, abgewiesen.
Reggsv. 22. October 1807.
§. 763.
Das Beinsieden ist zwar eine freye Beschäf
tigung, daher auch davon im Th. I dieser besondern