Full text: Besondere oesterreichische Gewerbs- und Handelsgesetzkunde mit vorzüglicher Rücksicht auf das Erzherzogthum Oesterreich unter der Ens (Theil 2, Bd. 1)

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Befreyungsbollete ausgewiesen werden kann, oder 
wenn sie nicht das Eigenthum eines Soldaten, von 
Unterofficier abwärts, ist. 
Hofkammerv. 24. May 1810. 
XIX. 
Uhrgehäusfabrication. 
§. 670. 
Auf die Sackuhrgehäusverfertigung 
Befug 
nisse auf 
können eben so wie auf jene der Groß- und Kleinuh 
Verferti 
gung der 
ren, Befugnisse ertheilet werden. 
Uhrge 
häuse. 
Hofv. 18. März 1808. 
Bestehen 
einer Jn 
In Wien bilden die Uhrgehäusmacher eine eigene 
nung bey 
Uhrgehäus 
macher in Jnnung. 
Wien. 
§. 671. 
Ordnung 
Folgendes ist die Ordnung für die Gesellen der 
in Wien. 
bürgerlichen Uhrgehäusmacher und Uhrge 
häusfabricanten in Wien: 
1. Jeder in Wien in Arbeit stehende Uhrgehäus 
macher-Gesell hat bey einem Meister oder Uhrgehaͤus 
Fabricanten rechtschaffen, getreu und fleißig zu arbei 
ten, sich gegen seine Mitgesellen ruhig, verträglich 
und gesittet zu betragen. 
Jeder Gesell soll längstens bis 10 Uhr Abends 
zu Hause seyn, und sich von jeder Unruhe und Zanl 
im Hause seines Arbeitsgebers, so wie von der Trun 
kenheit bey Strafe enthalten.
	        
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