Full text: Besondere oesterreichische Gewerbs- und Handelsgesetzkunde mit vorzüglicher Rücksicht auf das Erzherzogthum Oesterreich unter der Ens (Theil 2, Bd. 1)

246 
III. Absatz. 
Spaliermacherey. 
§. 347. 
Natur 
In Wien gibt es 5 Spaliermacher-Kammer 
und Be 
händel mit einem Einlagswerthe von 870 fl., die mit 
schaffenheit 
den Leinwanddruckern in einer Innung vereiniget sind. 
dieser Be 
S. Artikel Leinwanddruckerey §§. 251 bis 256. 
schäftigung 
in Wien. 
§. 348. 
In dem von der k. k. allgemeinen Hofkammer 
Begün 
stigung der gemachten neuen Zolltariffe für die Papiergattungen 
inländi 
(S. §. 318) wurde zwar aus Rücksicht für die inlän 
schen Pa 
dische Industrie, das bestandene Einfuhrsverboth der 
piertapeten. 
verferti 
ausländischen Papiertapeten nicht nur für die alt 
gung. 
österreichischen Provinzen beybehalten, sondern auch 
für das lombardisch-venetianische Königreich aus 
gedehnt, obschon die Ueberzeugung vorhanden war, 
daß die inländischen Papiertapeten den ausländischen, 
und vorzüglich den französischen an Schönheit und 
Preiswürdigkeit noch nicht gleich kommen. 
Bey Gelegenheit der Kundmachung des ober 
wähnten Tariffes wurden daher die W. Papiertapeten 
Fabrikanten auf diesen Umstand aufmerksam gemacht 
und selbe zur Verfertigung einer der aus 
ländischen an Geschmack und Reinheit der 
Zeichnung gleich kommenden Ware, ins 
besondere aber der in Itälien sehr beliebten Tapeten
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer