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§. 99.
Zoll=Be
In Ansehung der Aus-= und Durchfuhr der Hasen
günstigung
bälge und Haare hat es bey den allgemeinen Vor
der Hut
schriften zu verbleiben. Jedoch wird wegen der letzte
macher
hinsichtlich ren die Aufmerksamkeit der Zollbehoͤrden anbefohlen.
der Hasen
Hofbesch. 19. July 1790.
bälge.
Die strengste Wachsamkeit ist gegen den Scheich
handel mit inländischen Hasenbälgen anzuwenden.
Hofv. 30. Octob. 1798. Reggs Jnt. 7. Decemb. 1798.
S auch Th. 1. dieser besondern Gewerbs- und Handelsge
setzkunde §. 78.
§. 100.
Gebüh
Zur Bestreitung der nothwendigen, die Gesellen
ren und
dieser Innung treffenden Auslagen ist eine eigene Cassa
Auflage
vorhanden, an welche
der Gesel
1. jeder einwandernde Gesell, sobald er in Wien
lon.
in Arbeit tritt, eine Einschreibgebühr von 12 kr. und
2. eine vier wöchentliche Auflage von 8 kr. zu be
richtigen hat.
Zur Berichtigung dieser Gesellen-Auflagen hat
jeder Gesell bey der Versammlung persoͤnlich zu erschei
nen, und seine Auflage zu bezahlen, oder selbe durch
einen Mitgesellen bezahlen zu lassen, widrigens der
Saumselige um 16 kr. zur Lade bestrafet werden soll.
W. Gesellen= und Zuschick=Ord. v. 3. Febr. 1815. §§. 22. 24.