Metadaten : ¬Die Land-Rechte des Ober-und Mittel-Rheins (2)

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der  Testator  seinen  Willen  schon  mündlich  eröffuete,  aber
vor  der  Niederschreibung  starb,  so  gilt  das  Test.  als  mündliches. ¬
  Der  Mangel  einer  directen  Erbeinsetzung  macht
das  Test.  ungiltig,  711.  Ueber  Codicille,  712.  Der
spätere  Wille  hebt  den  früheren  auf,  auch  der  einseitige
bey  Eheleuten.  Die  clausula  derogatoria  wird  nicht
beachtet.  Vernichtung  eines  Test.  Der  Widerruf  ist  an
die  Form  des  Test.  gebunden,  719.  Ein  später  gebornes
Kind  kann  das  Test.  rumpiren,  nicht  der  spätere  Eintrikt
in  einen  geistlichen  Orden.  Contracte,  welche  in  einem
Test.  enthalten,  bleiben  giltig,  wenn  auch  das  Test.  ungiltig.
Wie  es  zu  halten,  wenn  man  bey  2  Test.  nicht  weiß,
welches  das  frühere.  Beschädigung  der  Siegel  schadet  der
Giltigkeit  nicht.  Die  Umstoßung  eines  Test.  durch  Ascendenten ¬
  nützt  auch  den  Descendenten.  Des  Unterliegen
mit  der  Querela  nullitatis  macht  nicht  der  querela  in¬19.

officiosi  verlustig,  721.
Rheingr.  L.  O.  Die  Erbeinsetzung  ist  nöthig,  862.  Gerichss
liche  und  gerichtlich  hinterlegte  Test.  Auch  vor  3  Gerichtsmitgliedern ¬
  kann  muͤndlich  oder  schriftlich  testirt  werden.  Formen.
Vinnen  24  Stunden  muß  die  Scriptur  verfaßt,  und  wenn  der
Testator  nicht  schreiben  kann,  noch  ein  weiterer  Zeuge  zugezugen ¬
  werden.  Bey  gefaͤhrlichen  Sterbenslaͤuften  kann  vor  Pfarrer ¬
  und  2  Männern  testirt  werden.  Dieses  Test.  gilt  aber
nur  14  Tage.  Eltern  können  unter  Kindern  vor  2  Zeugen
.
oder  schriftlich  testiren,  863.
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..
Zweybr.  U.  G.  O.  Test.  müssen  in  die  Gerichtsbücher  ein17. ¬

geschrieben  werden,  1039.
Wimpf.  St.  R.  Regeln  über  Testamentserrichtung,  1158.
Inhalt,  der  Testamente.  Pflichttheil  s.  Pflichttheil.
Erbsubstitutionen  s.  Substitutionen.  Universal-Fideikommiß
s.  Fideikommisse.  Quarta  faleidia  &  Trebellianica  .
Faleidia.  Enterbungs=Ursachen  s.  Enterbungs=Ursachen.
Legate  und  Singular=Fideikommisse  s.  Legate.  Uebergabe
auf  den  Todesfall  s.  Schenkung  auf  den  Todesfall.
Theilung  (Erbschafts  Theilung)  s.  Erbtheilung.

ferner
Testament.
            
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