Metadaten : Elvers, Christian Friedrich: Theoretisch-praktische Erörterungen aus der Lehre von der testamentarischen Erbfähigkeit, insbesondere juristischer Personen

oder  nicht  gehoͤrig  bestaͤtigter  juristischer  Personen.  193
Subjekt  im  Rechtsgebiete  auftreten  könne,  ohne  von  der
höchsten  Gewalt  zuvor  in  dieses  eingeführt  worden  zu
seyn.  Sie  ist  daher  geneigt,  sich  ohne  Weiteres  lediglich
auf  die  ihr  ja  so  klar  vor  Augen  liegende  Natur  der
Sache  zu  beziehen,  und  nach  einer  positiven  Begründung ¬
  sich  gar  nicht  weiter  umzusehen.  Hiergegen  läßt
sich  von  Einer  Seite  freilich  nicht  viel  einwenden,  weil
dies  überhaupt  die  Art  und  Weise  ist,  wie  Zeitansichten
sich  stets  im  Rechte  geltend  machen.  Allein  von  der  andern ¬
  Seite  erfordert  doch  die  Wissenschaft  und  wahre
praktische  Weisheit  ein  umsichtigeres  und  zurückhaltenderes ¬
  Benehmen,  ein  Verfahren,  wie  wir  es  vor  allen  im
prätorischen  Rechte  der  Römer  erblicken,  das  sich  solchen
Zeitansichten  nicht  verschließt,  sich  aber  durch  sie  auch
nicht  verleiten  läßt,  die  Weisheit  der  Vorfahren  gering
zu  schätzen,  und  die  Grundsätze  und  Bildungen  der  Vergangenheit ¬
  sofort  gegen  dasjenige  völlig  aufzugeben,  was
die  s.  g.  Zeit  schmeichelnd  anempfiehlt,  oder  gebietend
fordert,  aber,  ist  es  ihr  gewährt,  nur  zu  bald  wieder
unerträglich  findet,  und  mit  eben  so  großer  Eilfertigkeit
wieder  von  sich  wirft.  Erwägen  wir  also  mit  wissenschaftlichem ¬
  Ernste  das  in  Frage  stehende  Verhältniß,
entfernen  wir  jenen  Leichtsinn,  dem  der  Nich  Jurist  und
insbesondere  der  administrative  Beamte,  der  nur
zu  oft  für  eingebildete  Jnteressen  des  Staates,  wenn
auch  gegen  das  Recht  zu  kämpfen  sich  berufen  glaubt,
sich  so  leicht  besonders  da  hingibt,  wo  er  unter  dem
Panier  der  Zeitansicht  kämpft;  so  müssen  wir  als  Juri1131 ¬

            
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