Metadaten : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Serie der Bücher 37/38, Theil 1)

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37.  Buch.  1.  Tit.  §.  1598.d.
kehrt  das  Interesse,  daß  es  sich  möglichst  bald  entscheide, ¬
  ob  der  Vorstehende  die  Erbschaft  ausschlage.
Fällt  der  testamentarische  Erbe  hinweg,  so  wird  der
nächste  Intestaterbe  schon  nach  Civilrecht  gerufen;  er
wird  also  regelmäßig  die  Ausschlagung  wünschen,  um  an
die  Stelle  des  testamentarischen  Erben  zu  treten.
4)  Alle  diese  drei  Gesichtspunkte  lassen  sich  mit
einem  Quellenausdruck  so  zusammenfassen:  es  ist  von
Iuteresse:  ne  bona  hereditaria  vacua  sine  domino  diutius ¬
  iacerent  '*).  Es  ist  dies  von  Interesse  sowohl  dem
Proherede=Usucapienten  gegenüber,  wie  es  im  Interesse
der  Creditoren  und  Pontifen,  wie  endlich  des  nachstehenden ¬
  Erbprätendenten  ist.
Ein  vierter  Gesichtspunkt  ist  von  diesen  drei  Momenten ¬
  wesentlich  verschieden.  Das  ältere  Civilrecht
enthält  nur  einen  sehr  engen  Kreis  von  zur  Erbschaft
zu  Berufenden  *2).  Vom  testamentarischen  Erben  giebt
es  eine  successio  auf  den  nächsten  Intestaterben,  aber
innerhalb  der  legitimen  Klassen  giebt  es  keine  successive
Berufung  (Gai.  III.  12.  22.).  Es  sind  also  der  Fälle
viele  zu  denken,  wo  entweder  gar  keine  Erbklasse  vorhanden
war,  oder  wegen  des  Vorhandengewesenseins  eines
Näheren  die  Späterstehenden  nicht  in  Betracht  kamen,
wo  also  die  Güter  erblos  wurden  (vgl.  das  oben  Ziffer ¬
  59.  über  die  letzte  Klasse  des  Pontifenedicts  Gesagte).
Hier  handelt  es  sich  nicht  darum:  ne  bona  vacua
diutius  jacerent  d.  h.  daß  man  Einrichtungen  träfe,
tet  creditores  curare  vel  si  quis  alius  est,  qui  non
edito  partu  successionem  speret.  §.  18.:  si  creditores ¬
  instant,  vel  qui  sperat  se  successurum.
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Fr.  1.  pr.  de  succ.  edict.  38.  9.
Gai.  III.  18.:  quod  ius  quemadmodum  strictum
12
fuerit,  palam  est  intellegere.
——
            
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