§. 212.
Die allhier bestehende herzoglich Savoy'sche Fräulein
Stiftung beruht auf folgendem kaiserlichen Konfirmations¬
briefe:
Wir Maria Theresia, Kaiserin rc. rc. bekennen
für Uns, Unsere Erben und Nachkommen an Unserm Durch
lauchtigsten Erzhaus öffentlich mit diesem Brief, und thun
kund jedermänniglich: wie nach Uns die letzthin unterm 20.
Februar 1772 in Gott seelig verschiedene, hochgeborne Für
stinn, Unsere liebe Muhme, Maria Theresia, Herzo
ginn v. Savoyen Lbd.*) nicht nur noch bei ihren Lebzeiten
im Jahre 1756 ihre nebst anderen zur Ehre Gottes und des
gemeinen Wesens Wohlfahrt gereichenden Stiftungen, auch
auf Errichtung eines adeligen Fräulein-Stiftes allhier ge
hende Absicht zu erkennen gegeben, sondern auch in ihrem
hinterlassenen, unterm 16. August 1769 gefertigten Testa
mente, Codicillen, dann Stift-Brief, Regeln und Satzun
gen dieses adeligen Fräulein-Stiftes halber, mit Vorbehalt
Unserer höchsten Ratifikation und Bestätigung verschiedenes
disponiret, unter andern aber folgendes angeordnet habe.
Vorzüglich hat die Stifterin §. 16 ihres Testamentes
diesem adeligen Fräulein-Stifte ihre in der Johannes-Gasse
befindlichen zwei sogenannten Salnburgischen Häuser, wie
der §. 19 lautet, mit allen niemals zu veräußernden Mobi
lien und Effekten zu einem eigenthümlichen Stifthause der
gestalt gewidmet, daß der instituirte Universal-Erbe dieses
nach ihrer Intention zu errichten, und mit allen Nothwen
digkeiten versehen lassen, auch diese Häuser mit ihrer Ge
währ auf den Namen des Universal-Erben und dessen Nach
folgern geschrieben seyn und bleiben sollen.
1) Wittwe des Herzogs Emanuel von Savoien, geborne
Fürstin von Lichtenstein.