Volltext : Ziegler, Johann Friedrich: Ueber Gewerbefreiheit und deren Folgen

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die  zweckmäßige  Einrichtung  des  Gewerbs=Kaßen=  und
Armenwesens,  gehören,  und  diese  der  besondern  Leitung =
  der  Gewerbs=Commißion  zu  übertragen  sein.
Nicht  weniger  vorteilhaft  für  die  Gewerbetreibenden ¬
  und  für  die  Regierungen  würde  es  aber  auch,
wie  schon  aus  den  oben  gemachten  Bemerkungen  hervorgehet, =
  werden  können,  wenn  auch  die  Verteilung
und  Einziehung  der  Gewerbesteuern  den  Gewerbs=Comißionen =
  übertragen  würde,  welches  eine  gleichmäßigere ¬
  Verteilung  derselben  auf  die  einzelnen  Individuen,
und  eine  Verminderung  der  Prägravations=Beschwerden ¬
  zur  Folge  haben,  nicht  minder  aber  die  StaatsEinnahmen ¬
  unbedenklich  mehr  sichern,  und  überdies
den  Contribuenten  vieleicht  den,  alle  Rücksicht  verdienenden ¬
  Vorteil  gewähren  könnte,  daß  sie  diese  Abgabe
nicht  mit  einemmale,  sondern  nach  und  nach,  in  kleinern ¬
  Summen,  wöchentlich  oder  monatlich,  nach  einem,
in  ähnlichen  Fällen  schon  sonst  gewöhnlich  gewesenen
Privat=Abkommen  mit  ihren  Gewerbs-Vorstehern,  abtragen ¬
  dürften.
Die  Begegnung  der  Nachteile  welche  dem  Gewerbsbetriebe ¬
  und  den  Staatsbewohnern,  so  wie  selbst
den  Staats=Einnahmen  aus  dem  Hausirhandel  erwachsen, =
  würde  nicht  minder  ein  Gegenstand  der  Gesetzgebung ¬
  für  das  Gewerbewesen,  die  Handhabung  dieser
Gesetze,  aber  allerdings  mehr  Sache  der  unmittelbaren =
  Staatsbehörden  seyn;  aber  gewiß  nicht  unwesentlich =
  könnten  die  Gewerbs-Commißionen,  wenigstens
durch  Beobachtung  des  Erfolgs  des  Gesetzes  und
            
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