Volltext : Zachariä von Lingenthal, Karl Salomo: ¬Die Wissenschaft der Gesetzgebung

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kann  so  sehr  der  Güte  der  Gesetzgebung  Eintrag
thun,  als  wenn  diese  als  ein  Act  der  Willkühr,
und  nicht  bloß  als  eine  Bestätigung  des  an  sich
Wahren  und  Nothwendigen,  betrachtet  wird.
Auf  keinem  Wege  kann  hingegen  so  gut,  als
auf  jenem,  der  Einfluß  der  Leidenschaft  von
der  Gesetzgebung  entfernt,  Theorie  und  Praxis
mit  einander  in  Uebereinstimmung  gesetzt,  und
die  Gesetzgebung  überhaupt  als  eine  Angelegenheit =
  der  Menschheit  und  der  praktischen  Vernunft, =
  ihrer  höhern  Beziehung  und  Würde  gemäß, =
  ausgeführt  werden.
Hieraus  ergiebt  sich  nun  von  selbst  die  Regel, ¬
  daß  bey  der  Ausarbeitung  eines
Gesetzbuches,  oder  einzelner  Gesetze,
ganz  so  wie  bey  wissenschaftlichen
Arbeiten  überhaupt  zu  verfahren  ist.
Alle  Regeln,  die  von  Geistesarbeiten  überhaupt
gelten,  sind  auch  auf  diesen  Fall  anwendbar.
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