Metadaten : Weindler, Matthias: Ueber Vermuthungen vorzüglich mit Hinsicht auf bürgerliche Rechtslehre

Gründe,  wärum  sie  dieß  nicht  wirken.  §.  55.
Ausdehnung  der  angegebenen  Grundsätze.  §.  56.
Aufsuchung  von  Regeln  zur  Erkenntniß,  welche  Vermuthungen =
  den  Beweis  des  Gegentheils  auf  Seite
der  Gegenparthey  wirken,  und  welche  nicht.  §.  57.
Festsetzung  der  aufgefundenen  Grundsätze.  §.  58.
Nahere  Bestimmungen  üͤber  den  Beweis  der  Bedingungen, =
  unter  denen  Vermuthung  Gewißheit  wird.  §.  59.
1)  Umsicht  des  ersten  Grundsatzes.
a)  Jn  Ansehung  der  Natur,  und  Kunst.  §.  60.
b)  Jn  Ansehung  der  Rechte.  §.  61.
2)  Umsicht  des  zweyten  Grundsatzes.  §.  62.
Zweyter  Abschnitt.  Von  den  Wirkungen  der  Vermuthungen =
  im  Zusammentrefungsfalle  mehrerer.
Eingang.  §.  63.
J.  Wirkung  zusammentrefender  Vermuthungen  in  der
Tendenz  zu  einem,  und  demselben  Endzweck.
Auch  mehrere  Vermuthungen  geben  keinen  vollen  Beweis. =
  §.  64  und  65.
II.  Wirkung  der  in  entgegensetzter  Richtung  zusammentrefenden =
  Vermuthungen.
—  Bestimmung  der  Aufgabe? =
  §.  66.
Ob  überhaupt  eine  aus  mehrern  collidirenden  Vermuthungen =
  wirke?  §.  67.
Welche  aus  sich  collidirenden  Vermuthungen  äussert
ihre  Wirksamkeit?  —  Die  sich  in  Ansehung  der  andern =
  verhält,  wie  Ausnahme  zur  Regel.  §.  68.
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