380
V. Buch. Das Erbrecht.
gelaufenen muß er als Capital übernehmen, wenn sie von
Capitalien herrühren, welche der Testirer anlegte, indem
von andern, welche der Erbe auslieh, dieser die Zinsen lucrirt =
(c). Ist Jemanden der Nießbrauch des ganzen Vermögens ¬
zugedacht, und ein anderer zum Erben nach dessen
Tod berufen, so giebt es, um den Willen des Testirers zu
erhalten, keinen Ausweg, als diesen andern sofort wie den
Erben und den erstern als Legatar anzuerkennen (d). (§. 235.
Das Vermächtniß einer Realservitut (e) kann nur angenommen ¬
werden, wo sie ausdrücklich als solche ertheilt, oder in
der Disposition mehr das Grundstück, als die Person für
berechtigt erklärt, indem beim Gegentheile nur ein usus,
wofür also im Zweifel die Vermuthung streitet, anerkannt
wird (k). Besteht zwischen einer Sache, welche vermacht ist,
und einer andern dem Testirer gehörigen eine vom Testirer
bereits benützte Verbindung der Art, daß die letztere dadurch =
der erstern, wie sonst eine res serviens dient, so wird
im Zweifel eine Servitut als stillschweigend constituirt, dem
Legatar zugestanden (g). Wenn mehrere Erben vorhanden
sind, kann der Legatar, welchen er will, in solidum belangen ¬
(h). Das Recht an der Sache erwirbt der Legatar doch
schon, sobald die Erbschaft angetreten wird, von welchem
Augenblicke an er folglich auch die confessorische Klage
hat (i). Der Legatar hat, wie
sonst der Servitutsberechtigte| ,
wenn nicht anderes bestimmt
ist, die Wahl des Platzes der
(c) fr. 24. pr. (XXXIII. 2.)
l. 6. d. 1596.; ad libr. II. PaCujac. ¬
Respons. Papin. lib. 7.
pin. respons. in expl. I. 4.
ad 1. 24. de usu et usufr. le(VIII. ¬
3.) in Opp. T. IV. p.
gato; in Opp. T. IV. p. 11168q.
895. Stever de servit. pracdior. ¬
cap. 4. §. 1.
(d) Voet l. c. §. 12. 13. A.
M. Böhmer Rechtsfälle Thl.
(g) fr. 1. (XXXIII. 3.) CuII. ¬
No. 112.
jac. l. c. ad h. l. p. 1587.
(c) Dig. XXXIII. 5. Cujac.
Recit. ad h. t. in Opp. T. VII.
(h) fr. 7. (XXXIII. 3.)
P. 1587 sq.
(f) fr. 4. 57. (VIII. 3.) fr. 6.
(i) fr. 18. i. f. (VIII. 4.) fr.
(XXYIII, 5.) Cujac. l. e. ad
19. §. 1. (VIII. 6.)