III. Abschn. Restitution der dos.
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„mnetur, in quantum facere potest: quia
„hoc aequissimum est, et reverentiae debitum ma„ritali, ¬
si non dolo malo versatus est: cautione
„videlicet ab eo exponenda, quod, si ad meliorem
„fortunam pervenerit, etiam quod minus persolvit,
„hoc restituere procuret.
Nach dieser Verfügung Justinian's blieb auch in
jenem Punkte das frühere Recht, wie es sich bei der actio
rei uxoriae ausgebildet hatte, für die neueste Zeit in voller ¬
Wirksamkeit; und weder der Mann selbst, noch der
socer, noch die Kinder der Frau, wenn sie als die Erben
des Mannes zur Restitution der dos gehalten wurden
waren bei dieser neuen actio ex slipulatu außer Stande,
vielmehr völlig befugt, auf jene Rechtswohlthat Anspruch
zu machen. Dieses neue dotis judicium war zudem in
eine actio bonae sidei von Justinian umgeschaffen, um
so viel mehr konnte denn auch hier das Recht der actio
rei uxoriae zur Anwendung kommen. Deshalb mußte
dann der Richter nicht etwa erst in Folge einer exceptio
sondern ohnehin schon so urtheilen, wie es den allgemeinen ¬
Regeln des Rechts angemessen war, ohne noch durch
die strenge Interpretation der verborum obligatio gehalten ¬
zu werden. Darin allein aber besteht die bona sides,
die aequitas, das ofsicium judicis bei bonae fidei Geschäften ¬
im Gegensatz des strictum jus der Stipulation. 30
sondere Nebenverträge dagegen
vorzüglichsten Unterscheidungssicherte. ¬
Sollte daher jenes bemerkmale ¬
zu characterisiren. Was
nesicium einmal gegen die sonich ¬
an jenem Orte glaube bewiesen ¬
zu haben allein, wird uns
stige Regel angewandt werden,
auch in der Lehre der dos als das
konnte es nur dadurch geschehen,
entscheidende Princip leiten müsdaß -
man gleich anfangs, bei dem
sen, um hier die Unterschiede der
Versprechen der Rückgabe selbst,
actio rei uxoriae und der älteren
auch hierauf Bedacht nahm.
actio ex slipulalu mit BestimmtDer ¬
Inhalt der Stipulation oder
heit erklären zu können. Für
eines pactum adjectum entschied
hier lediglich.
die Richtigkeit der dort aufgestell30) ¬
In meiner Schrift de
ten Behauptungen wird noch
judicibus apud Romanos Lib. II.
weiter unten das Detail des Römischen ¬
Dotal-Rechts selbst den
habe ich es versucht, das Wesen
des strictum jus im Gegensatz der
sichersten Beweis liefern.
bonae sidei Contracte durch die