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Abschn. Natur d. Gesetze überh.
lich anmassen, und Andere an gewissen Handlungen
hindern darf. Jedes Recht setzt also eine ihm entgegenstehende ¬
Verbindlichkeit voraus; aber nicht jede Verbindlichkeit ¬
erzeugt ein Recht, sondern allein aus Zwangsverbindlichkeiten ¬
entstehen Rechte. Nur insofern kann
der Satz: ius et obligatio sunt correlata, als Regel angenommen
werden.
4.
4*..
8) LiebespflichDer ¬
Staat wird errichtet, um die Burger
ten insbesondurch -
äussern Zwang zur Erfüllung ihrer Verdere. ¬
bindlichkeiten zu vermögen. Daher liefse
sich denn ableiten, dass auf Erfüllung einer Liebespilicht
im Staat kein Zwang gestattet werden sollte. Allein die
Römer dachten nicht so, und erlaubten wenigstens bey
den, nach ihrer Ansicht erkennbaren Gewissenspllichten, ¬
zwar keine Klage, aber doch die Zurückhaltung ¬
dessen, was dem Verpflichteten zu geben moralisch
oblag d), weil sie es als allgemeines Princip annahmen,
dafs kemne auf einer moralischen Schändlichkeit beruhende ¬
Klage gestattet werden dürfe e). Unsere Unbekanntschaft -
mit der, ohnehin im Einzelnen gewiss nicht überall
unbestritten gewesenen Moral-Philosophie der Römer erlaubt ¬
uns indess nicht, die strengrechtlichen Grundsätze
hier weiter zu verlassen, als die gewissen Entscheidungen ¬
des Römischen Rechts diess nothwendig machen. Die
Regel bleibt: Liebespflichten erzeugen im Staat kein,
durch Klagen oder Einreden geltend zu machendes Recht*).
§. 5.
4) Gerechtig.
Die, vorhandenen Gesetzen nicht widerkeit. ¬
streitende Handlungsweise heilst Gerechtigkeit. ¬
Besteht dieselbe in Erfüllung moralischer Verbindlichkeiten, ¬
so heisst sie innere (interna, attribuf) -
Unter diesen Beschränkund) -
L. 26. pr. de cond. indeb.
gen, und aus diesem Gesichts(12. ¬
6.) L. 32. §. 2. eod. L. 25.
punct kann man Weber nat.
§. 11. de her. pet. (5. 3.) L. 8. in
Verb. §. 89. 99. folgen. Meine
quib. causs. pigu. tacit. (20. 2.).
Vers. 2. B. S. 132—158. I. Pan
e) §. 7. I. de mandat. (3. 27.
de grati animi officiis. Lugd. Bat.
L. 5. C. de condict. ob turp. causs.
1809. p. 146—148. Welcker
(4. 7.) I.-S. Stryk de allegatiodie ¬
letzten Gründe von Staat,
Hal.
ne propriae turpitudinis.
Recht und Strafe S. 480. fgg.
1700. H. C. Crafs de ICtorum
G. Boreel de veterum ICtorum
Romanorum principio, quod conhonestatis ¬
studio. Lugd. Bat. 1823.
tra bonos mores fiat idem ratum
esse non oportere. Helmst. 1796.