Volltext : Roth, Friedrich von: Theorie der Forstgesetzgebung und Forstverwaltung im Staate, oder System der staatswissenschaftlichen Grundsätze in Bezug auf die Wälder, deren Behandlung und Erzeugnisse

VI
zweck  erreicht  wird.  Das  Bedürfniß  der  steigenden  Bevölkerung
erfordert  aber  auch  Maßregeln,  daß  den  Waldungen  der  größtmöglichste ¬
  Ertrag  abgewonnen  werde,  damit  ihre  Fläche  möglichst
eingeschränkt  werden  könne.  Dieselben  werden  somit  ein  Gegenstand ¬
  wirthschaftlicher  Bestrebungen,  und  die  Grundsätze  der  wirthschaftlichen ¬
  Waldbehandlung  stellt  die  Forstwirthschaftslehre ¬
  dar.
Diese  bildet  den  ersten  Haupttheil  der  Forstwissenschaft  und
betrachtet  die  Waldungen  bloß  in  wirthschaftlicher  Beziehung,
in  ihrem  Verhältnisse  zum  Menschen  im  Allgemeinen  als  Güterund ¬
  Einkommensquellen.  Ein  zweiter  Gegenstand  der  Betrachtung ¬
  ist  ihr  politisches  Verhältniß  im  Staate.  Als  ein  so  bedeutend ¬
  wichtiges  Nationalgut  verdienen  nämlich  die  Wälder  eine
vorzügliche  Beachtung  von  Seite  der  Staatsregierung  in  rechtlicher ¬
  und  polizeilicher  Hinsicht.  Es  müssen  die  Rechte  der  Einzelnen ¬
  an  denselben  gesetzlich  geregelt,  —  es  muß  Eingriffen  in
dieselben  entgegengearbeitet,  und  deren  Ausübung  in  einer  Weise
normirt  werden,  daß  durch  dieselbe  nicht  das  Fortbestehen  der
nöthigen  Wäldermenge  untergraben  wird.  Ferner  hat  die  Staatsverwaltung ¬
  das  Verhältniß  der  Erzeugung  an  Waldprodukten
zum  Bedarfe  und  zur  wirklichen  Consumtion  im  Auge  zu  behalten, ¬
  und  in  dieser  Beziehung  geeignete  Anordnungen  zu  treffen.
Als  Staatsforste  steht  auch  ein  Theil  der  Wälder  unter  dem
Einflusse  der  Finanzverwaltung,  welche  in  mancher  Hinsicht  eigenthümliche ¬
  Grundsätze  der  Forstadministration  bedingt.  In  allen
diesen  verschiedenen  Beziehungen  betrachtet  die  Waldungen  und
deren  Producte  der  zweite  Haupttheil,  nämlich  der  politische
Theil  der  Forstwissenschaft.  Diese  Betrachtung  kann  aber
in  doppelter  Weise  statt  finden.
Erstens  vom  rationellen  Standpunkte,  wobei  die  Waldungen
eines  bestimmten  Staates  nicht  vor  Augen  schweben,  und  nur
            
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