Volltext : Teucher, Wilhelm Siegmund: ¬Der Schuldthurmsproceß im Königreiche Sachsen

Register.
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Verzichtleistung  auf  den  Schuldthurmsproceß  von  Seiten
Eines  Gläubigers  verbindet  nicht  einen  andern
Gläubiger.  117.
Vollmachten  der  Sachwalter.  170  —  172.
57—  147.  äußere  Form  derselben,  138-141.
Vorladung,
innere  Form  derselben,  141—145.  bei  Gemeinschuldnern =
  tritt  an  deren  Stelle  eine  Auflage  zu
Bescheinigung  der  Unglücksfälle,  145—147.  Folgen =
  begangener  Fehler  dabei.  147.
chaft,  wider  die  darunter  stehenden  Personen  ist
Vormund
der  Schuldthurmsproceß  unzulässig.  69.  und  78—80.
Vollstreckung  des  verdammenden  Urtheils,  199.  kann
auch  während  der  Leipziger  Messe  geschehen,  ebendaselbst. =

Vorstand  der  Unkosten  halber  fällt  im  Schuldthurmsprocesse ¬
  weg.  177.
W.
Wechsel,  Ungültigkeit  derselben  als  solcher  schützt  nicht  immer ¬
  gegen  das  Schuldthurmsverfahren.  71-72.
Wechselverfahren,  dessen  Verschiedenheit  vom  Schukdthurmsprocesse. =
  22.
Winserbaum,  als  das  Gefängniß  zahlungsunfähiger  Schuldner =
  in  Hamburg.
5
3.
Zeugen,  165.  einseitige  Zeugenrotul  sind  im  Schuldthurmsprocesse ¬
  zulässig,  ebendaselbst.
..  .:
Zinsen,  s.  Intressen.
e  AnZuchthausstrafe, =
  dem  Schuldner  zuerkannt,  hindert  distellung ¬
  des  Schuldthurmsprocesses  während
ihrer
Verbußung.  120.
.
..*  4
Zweck  des  Schuldthurmsprocesses.
5/.
Zwischenurthel,  s.  Interlocute.
*.
.!
—
Verbesserungen.
Man  lese  nämlich:  Seite  4.  statt:  in  seinen  quaest.  etc.  —  in  seine
S  6  in
Quaest.  etc.  S.  6  u.  14  statt:  Deütschland  —  Teutschland.
d.  Nor.  7.  statt:  in  a  O.  —  im  a.  B  S.  32.  am  Ende  statt:  selbst  culpa
levis  —  setbst  etne  culpalevis.  S.  39.  siatt:  (Processus  accusatorius, -
  s.  Processus  criminalis  ordinarius)  —  Processu  accusatorio, =
  s.  Processu  griminali  ördinario)  S.  48.  statt:  (poenac
ipficiationis)  -  (poenarum  inficiationis.)  Ebendas.  statt:  ob
S.
er  schon,  —  ob  es  schon,  und  statt:  wo  er  wider,  —  woes  wider.
43.  statt:  als  er  in  dem  wegen  —  als  es  in  dem  wegen.  S.  45.  statt:
—  (litis  consortii)  u.  statt:  (mandatum  qualilitis -
  consortium
ficatum)  (commendatio  specialis)  (expromissio)  (sideiussio  indemnitatis) -
  —  mandato  qualificato)  (commendatione  speciali) -
  (expromissione)  (fideiussione  indemnitatis)  S.  50.
nach  dem  Wortes  „bestimmt"  blos  ein:  und  statt  der  Worte:  der  duos  aureos -
  nicht  übersteigt,  die  der  zwe  Dücaten  (duos  aureos)  nicht
überseigt.  S.  60  statt:  in  dem  Gesetze  obige  Fälle,  —  In  den  Gesetzen
obige  Falle  S  75.  in  der  Not.  3.  statt;  9.  antiqum,  —  §.  attingam.
S.  98  Not  1.  statt:  si  indubitum  sit  —si  indubiumsit.  S.  108.
stan:  richtige  glaubige  Urkunde,  —  richtige  gläubige  Urkunden  und
Schein,  u  stan:  aus  unversehener,  —  aus  unversehenen.  S  122.
statt:  vor  den  gewöhnlichen  Richter,  —  vor  dem  gewöhnlichen  Richter, ¬
  u.  statt:  in  Bezug  -  im  Bezuge.  S.  138  bei  den  Worten:  „hierzu:
rechnen"  das  (:)  nach  dem  Worte  „rechnen"  S.  189.  in  der  Note  8.  am
Ende  statt:  H.  —  h.  S.  224.  statt:  dem  Einen,  oder  den  Andern,  —  dem
Einem,  oder  dem  Anderem.
            
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