Volltext : Hartig, Georg Ludwig: Beitrag zur Lehre von Ablösung der Holz-, Streu- und Weidservituten

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köͤnne,  da  diese  Arbeiten  doch  Zeit-  und  Kraftaufwand
erfordern  und  Abnutzung  an  Wagen,  Vieh  und  Geräthschaften =
  bewirken;  so  will  ich  dafüͤr  nur  den  geringsten  Satz,
nämlich  8  Sgr.  annehmen  und  zugeben,  daß  die  Fuhre  Nadelstreu ¬
  fuͤr  den  Berechtigten  9  Sgr.  werth  sey.  Ich  werde
daher  auch  diesen  Satz  bei  meinen  Berechnungen  im  folgenden ¬
  Kapitel  zum  Grund  legen;  ob  ich  gleich  uͤberzeugt  bin,
daß  2  U  trockne  Kiennadeln  den  Werth  von  1  k  Roggenstroh ¬
  nicht  haben,  und  daß  die  Sammler-  und  Anfuhrkosten ¬
  mit  8  Sgr.  zu  gering  angenommen  sind.  -  Nimmt
man  dagegen  an,  daß  3  E  trockne  Kiennadeln  1  Stroh
im  Werthe  gleich  seyen,  und  daß  also  1000  U  feuchte,
oder  455  U  trockne  Kiennadeln  1521  oder  7  ½  Bunden
Stroh  gleich  seyen;  so  wuͤrde  dieses  Stroh,  oder  1  Fuhre
feuchter  Kiennadeln  nur  11½  Sgr.  werth  seyn.  Und  zieht
man  davon  den  Sammlerlohn  und  die  Anfuhrkosten  nur
mit  8  Sgr.  ab;  so  betraͤgt  der  Werth  einer  Fuhre  feuchter
Kiennadeln,  ad  1000  U  gerechnet,  3½  Sgr.  Werden  aber
die  Sammler=  und  Fuhrkosten  hoͤher  angeschlagen,  so  bleibt
als  wirklicher  Werth  der  Nadelstreu  fuͤr  den  Berechtigten
meistens  gar  nichts  uͤbrig,  weil  die  Sammler-  und  Fuhrkosten ¬
  den  ganzen  Werth  absorbiren.
Viertes  Kapitel.
Von  Berechnung  des  Geldwerthes  der  NadelstreuServitut. ¬

Die  Streuservitut  ist  entweder  ungemessen,  und  erstreckt
sich  auf  die  Benutzung  aller  Kiennadeln  im  belasteten  Forstreviere ¬
  —  soweit  sie  in  Forstpolizeylicher  Hinsicht  Statt  finden =
  darf  —  oder  es  ist  die  Benutzung  gemessen,  und  be=
            
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