Führer durch das Bürgerliche Gesetzbuch.
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Nr. 60. Aufgebotsverfahren zwecks Todeserklärung (s. S. 108).
1. An das Amtsgericht zu Hamburg.
Mein am 24. Mai 1855 geborener Bruder, der Kaufmann
August Krumme, hatte seinen letzten inländischen Wohnsitz (bis zum
4. August 1889) in Hamburg. An diesem Tage reiste er nach Amerika.
Die letzte Nachricht von ihm und über ihn erhielt ich durch seinen
Brief, vom 10. Mai 1891 datirt, aus Iquique in Nicaragua. Seitdem
habe ich vergeblich mich beim Deutschen Konsulat und beim Auswärtigen
Amt um Nachricht über ihn bemüht. Unser Vater ist am 1. April 1900
verstorben. Zwecks endgiltiger Theilung des Nachlasses habe ich ein
Interesse an der Auffindung oder Todeserklärung meines Bruders.
Mein Antrag geht dahin:
das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung anordnen ¬
zu wollen.
Zur Glaubhaftmachung meines Vortrags überreiche ich: Die
Geburtsurkunde meines Bruders, die polizeiliche Abmeldung nach
Amerika vom 4. August 1889, den Brief meines Bruders vom 10. Mai
1891, die Auskunft des Auswärtigen Amtes und des deutschen Konsuls,
sowie einen Brief vom Dezember 1891 eines Reisegefährten meines
Bruders, der mir mittheilt, daß aller Bemühungen ungeachtet er meinen
Bruder in Iquique nicht habe finden, noch über seinen Verbleib Kunde
habe erhalten können.
Hamburg, den 10. Dezember 1902.
Friedrich Krumm, Holzweg 42.
2. An das Amtsgericht in Rixdorf.
Mein am 4. Februar 1866 geborener Ehemann lebte mit mir
zusammen hier in Rixdorf. Er war in der hiesigen chemischen Fabrik
Folder & Co. als Arbeiter beschäftigt. Am 10. Oktober 1898 fand in
dieser Fabrik eine Explosion statt. An diesem Tage arbeitete mein
Mann in der Fabrik. Seitdem ist er verschollen.
Seine Geburtsurkunde, den polizeilichen Anmeldeschein und das
Urtheil des Schiedsgerichts, das feststellt, daß mein Ehemann am
10. Oktober 1898 in der Fabrik gearbeitet und wahrscheinlich in Folge
der Explosion ums Leben gekommen ist, überreiche ich und beantrage;
das Aufgebotsverfahren zwecks Todeserklärung meines Ehemanns ¬
anordnen zu wollen.
Rixdorf, den 4. Dezember 1901.
Frieda Unglück.