Full text: Spath, Johann Ignaz: Versuch eines Leitfadens bei Verhandlung eines Konkurses in den k.k. böhmisch-österreichischen Erblanden

XXIX 
a) in der Gänze gegen Zurückstellung 
der Beweisurkunden 
b) zum Theil, gegen Abschreibung und 
Gegenschein. §. 144. 
Anm. Kompensazionsrechte. §. 144. 
2) Vor dem gerichtlichen Auftrag: 
a) Jn Ansehung der Vorrechtsgläu 
biger 
b) der laufenden Grundabgaben, 
c) der Jnteressen, und anderer liquiden | | 
jährlichen Giebigkeiten. §. 145. 
B. Mittels Anweisung auf den veräuserten Grund. 
§. 146. 
L. Mittels Depositirung des nicht erhobenen 
Betrags. §. 147. 
Anm. Vorsicht bei einem Konkurse in getheil 
ten Provinzen. §. 148. 
B. Berichtserstattung über die Abfertigung der 
Gläubiger 
a) des Vermögensverwalters und Ausschusses, 
b) nach Verlauf dreier Monate, 
c) mit Beilegung der Quittuugen und Urkunden. 
§. 149. 
C. Einverleibung des gerichtlichen Aus 
weises zur Löschung der bezahlten Posten. §. 150. 
X. Beendigung des Konkurses, und deren Folgen. 
A. Erklärung des beendigten Konkurses 
1) mittels öffentlichen Edikts 
2) mittels Entlassungsdekreten 
a) des Massevertreters 
b) des Vermögensverwalters 
c) des Gläubigerausschusses. §. 151. 
B=Betreibung der Beendigung von dem Re 
ferenten. §. 152. 
C. Fol. 
-. .
	        
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