XXIX
a) in der Gänze gegen Zurückstellung
der Beweisurkunden
b) zum Theil, gegen Abschreibung und
Gegenschein. §. 144.
Anm. Kompensazionsrechte. §. 144.
2) Vor dem gerichtlichen Auftrag:
a) Jn Ansehung der Vorrechtsgläu
biger
b) der laufenden Grundabgaben,
c) der Jnteressen, und anderer liquiden | |
jährlichen Giebigkeiten. §. 145.
B. Mittels Anweisung auf den veräuserten Grund.
§. 146.
L. Mittels Depositirung des nicht erhobenen
Betrags. §. 147.
Anm. Vorsicht bei einem Konkurse in getheil
ten Provinzen. §. 148.
B. Berichtserstattung über die Abfertigung der
Gläubiger
a) des Vermögensverwalters und Ausschusses,
b) nach Verlauf dreier Monate,
c) mit Beilegung der Quittuugen und Urkunden.
§. 149.
C. Einverleibung des gerichtlichen Aus
weises zur Löschung der bezahlten Posten. §. 150.
X. Beendigung des Konkurses, und deren Folgen.
A. Erklärung des beendigten Konkurses
1) mittels öffentlichen Edikts
2) mittels Entlassungsdekreten
a) des Massevertreters
b) des Vermögensverwalters
c) des Gläubigerausschusses. §. 151.
B=Betreibung der Beendigung von dem Re
ferenten. §. 152.
C. Fol.
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