Full text: Spath, Johann Ignaz: Versuch eines Leitfadens bei Verhandlung eines Konkurses in den k.k. böhmisch-österreichischen Erblanden

XXI 
e) Die Massegläubiger: 
a) wegen Verwendung in die Masse. §. 82. 
Aum. Hieher gehört auch das Taxamt. 
§. 82. 
b) wegen Arbeit für die Masse. §. 82. 
a) der Massevertreter, mittels Einbrin= | | 
gung des Verzeichnisses seines De= | | 
serviti. §. 83. 
Anm. Rücksichten bei Ausmessung sei  
nes Verdienstes. §. 83. 
2) der Vermögensverwalter mittels Ein 
beziehung in die Rechnung. § 83. 
B. Erste Klasse der Konkursgläubiger: 
1) Jnsbesondere an dem Bergvermögen voraus; 
a) der Fiskus oder Grundherr mit den vom 
Verschuldeten bereits eingehobenen Berg 
zehnten, Frohnen, oder Urbar=dann 
Erb=Kur= und Quatembergeldern; letz 
tere von 3 Jahren her, 
die Gewerke mit der vorfindigen Aus 
beute, 
e) und erlegten Zubussen, Verlag, dann 
sonstigen gemeinschaftlichen Werksvorrä 
then und Materialien , 
d) die Bergwerksarbeiter mit ihrem Lohn 
von zwei Quartalen her, 
e) Die Knappschaft= oder Bruderladen mi | | 
dem abgezogenen, jedoch in die Kasse nicht 
erlegten Brudergeld oder Büchsenpfennig, | | 
f) die Erbstoͤller mit dem Erbstollenneuntel 
oder sonstiger Erbstollgebühr, | | 
g) die Forderungen an Bergwerkssteuern 
oder Zinsen von zwei Quartalen her, 
wie auch an Hutten= und Pochwerks 
zinsen von einem Jahre. §. 84. 
2) Uiberhaupt an dem Konkursvermögen: 
die nothwendigen Funeral- und 
b) Trauerunkösten 
c) der Liedlohn von 3 Jahren her. §. 85. 
Anm. a) auch der Handlungsbedienten. 
und 
1) der eigenen Kinder. §. 86. 
a) der
	        
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