und Landesherren in dem Maaße anerkannt haben, daß jene
die Bewidmung mit dem Lübschen Rechte-als eine besondere
Wohlthat ansahen und diese es als ein bewährtes Mittel ergriffen, ¬
ihre Städte blühend zu machen.
Nicht minder ward das Emporkommen der Stadt Lübeck ¬
dadurch befördert, daß der Bischof Gerold sein,
durch des Herzog Heinrich's des Löwen und Grafen
Adolph II. Freigebigkeit wiederhergestelltes, Stift von Oldenburg ¬
nach Lübeck verlegte, nachdem jene Stadt von den
Wenden war gänzlich zerstört worden. Diese Verlegung
ward von Heinrich dem Löwen nicht nur genehmigt, sondern ¬
auch thätig befördert, indem er, wie es in den alten
Nachrichten heißt, dem Bischof in eigner Person die Plätze
zur Erbauung der Stiftskirche und der Domhöfe anwieß 5
Herzog Heinrich der Löwe, welcher anfangs mit dem
Kaiser Friedrich I. in dem freundschaftlichsten Vernehmen
stand, zog sich nach und nach die bitterste Feindschaft seines
Oberherrn zu, welche endlich in einen offenbaren Krieg überging. ¬
Kaiser Friedrich L., welcher persönlich seine Armee
anführte, belagerte Lübeck, welches sich nach tapferer Gegenwehr ¬
und mit Zustimmung des Herzogs Heinrich dem
Kaiser im Jahre 1182 ergab, nachdem derselbe der Stadt
eine vortheilhafte Capitulation zugestanden hatte.
Lübeck blieb in dem Besitze seiner bisherigen Verfassung
und der erhaltenen Vorrechte, welche der Kaiser bestätigte, ¬
zugleich aber auch seinen Bundesgenossen, den Herzog
Adolph III. von Holstein, mit der Hälfte des Zinses und
der Hebung von den Mühlen der Stadt, dem dortigen Zolle
und der Münze belehnte.
Die Reichsstandschaft erlangte Lübeck zu der Zeit
(1182) noch nicht, und eben so wenig gewährte das Pri5) ¬
Ueber den Zustand des Hochstifts Lübeck, so wie über dessen
Verhältniß zu Holstein finden sich 2 Aufsätze in: Falk Sammlung ¬
zur Kunde des Vaterlandes, Bd. 2, pag. 79 bis 220.