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Specialcomité stellt sich nach dem Tode eines Mitgliedes dessen Hinterbliebenen
behufs Unterstützung durch Rath und That zur Verfügung.
3. „Die commercielle Gegenseitigkeit“, Verein zur gegenseitigen -
Unterstützung von Angehörigen des Handelsstandes („La mutualité
commerciale“, Société de Prévoyance pour les employés et tous le commerces
compris sous la dénomination, generale „de Nouveautés
Dieser im Jahre 1864 gegründete Verein hat seinen Sitz in Paris, umfasst
die Angestellten bei was immer für Handelshäusern, die unter der allgemeinen
Bezeichnung: „Neuheiten“ (nouveautés) verstanden werden, und bezweckt, seinen
kranken Mitgliedern entweder ärztliche Pflege und Medicamente unentgeltlich zu
bieten, oder sie in ein Spital oder in das dem Vereine gehörige Krankenhaus -
abzugeben, die Leichenkosten zu bestreiten, den Mitgliedern Pensionen zu
gewähren.
Nach dem Geschäftsberichte für das Jahr 1887 beträgt die Mitgliederzahl
nahezu 3000 und das Vereinsvermögen 94.254 Francs.
Es wurden in den letzteren Jahren (bis 1887) 100 Kranke während 3000
Tagen in Spitälern, 9 Mitglieder während 246 Tagen im Convalescentenhause der
Gesellschaft verpflegt und für Ärzte, Apotheker, Spitalskosten, Bandagisten, Bäder
und Leichenbegängnisse nach erwähntem Berichte 55.679 Francs ausgegeben.
Jedes Mitglied zahlt eine Aufnahmsgebür von 3 Francs, monatlich 2 Francs und
jährlich 1 Franc zur Deckung des Begräbnisses.
Die Generalversammlungen dieses Vereines werden von den höchten Persönlichkeiten, -
gewesenen Ministern, Abgeordneten, Senatoren u. s. w. besucht,
welche bei diesem Anlasse Ansprachen und Reden halten, die selten einer politischen ¬
Färbung entbehren.
4. Verein für gegenseitige Hilfe und Fürsorge der Beamten
des Transportes, und zwar aller Nationalitäten (Société de
Secours mutuels et de prevóyance des employés de transports de toutes
nationalités).
Dieser Verein wurde im Jahre 1880 gegründet und hat seinen Sitz in
Paris. Er bezweckt, eine Pensionskasse zu gründen und jenen Mitgliedern, die in
der Unmöglichkeit sind, sich der Arbeit widmen zu können, momentan Hilfe zu
leisten. Jedes Mitglied zahlt eine Einschreibegebür von 3 Francs und monatlich
2 Francs. Der Verein gibt nach dem ersten Jahre der Mitgliedschaft den kranken
Mitgliedern ärztliche und pharmaceutische Hilfe; sollte die Krankheit die gänzliche
Unmöglichkeit der Arbeit zur Folge haben, so erhält das betreffende Mitglied eine
Entschädigung von 2 Francs täglich, während der ersten drei Monate. Der Witwe
und den Waisen eines verstorbenen Mitgliedes werden nach dessen Tode sofort
150 Francs ausbezahlt. Außerdem cultivirt der Verein die Stellenvermittlung.
Da kein Rechenschaftsbericht eingesandt wurde, können nähere Daten über
den Stand des Vereines nicht gegeben werden.
5. Endlich ist noch anzuführen, obwohl er strenge genommen kein
Verein von Beamten ist, der gegenseitige Hilfsverein der Bankdiener -
und Scontisten der Stadt Paris (Société de secours mutuels
des Garçons de caisse et de recette de la ville de Paris).
Dieser schon im Jahre 1842 gegründete Verein, mit welchem sich die 1853
errichtete „Gesellschaft der Versicherung und gegenseitigen Hilfe der Bankdiener
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