Volltext : Schwanert, Hermann August: ¬Die Naturobligationen des römischen Rechts

Naturaliter  debere  ohne  obligatorische  causa.
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L.  178.  §.  3.  D.  de  V.  S.  (L,  16.)  Hoc  verbum:
debuit  omnem  omnino  actionem  comprehendere
intelligitur,  sive  civilis,  sive  honoraria,  sive
fideicommissi  fuit  persecutio  (Ulp.  lib.  49  ad  Sab.)
und  dem  entsprechend  reden  die  Quellen  z.  B.  von  einem  praedium ¬
  cui  servitus  debetur  und  einem  praedium  quod  servitulem ¬
  debet,  11)  wobei  das  debere  offensichtlich  nur  die  Zuständigkeit ¬
  des  dinglichen  Rechts  bedeutet.  Aber  auch  ohne  actio
und  ohne  eine  eigentliche  vermögensrechtliche  Leistung  kommt  ein
debere  vor,  so  z.  B.  an  mehreren  Stellen  ein  libertatem
debere,  eine  libertas  debita.  12)  Es  bezieht  sich  das  auf  eine
fideicommissarische  Anordnung,  daß  der  Erbe  einen  servus  des
Erblassers  freilassen  soll,  und  nur  die  Giltigkeit  einer  solchen
Anordnung  soll  mit  dem  debere  bezeichnet  werden,  die  wirklich
ertheilte  Freiheit  ist  die  nach  dem  Fideicommiß  zustehende,  die
Manumission  hat  ihren  Grund  in  dem  Fideicommiß,  wenngleich
dieselbe  von  dem  Fideicommiß  unabhängig  ist  und  auf  der
andern  Seite  die  libertas  trotz  der  fideicommissarischen  Anordnung ¬
  nicht  gefordert  werden  kann.  Von  einer  obligatio  kann
hier  aber  in  keinerlei  Weise  die  Rede  sein,  auch  wird  keinerlei
Rechtswirkung  erwähnt,  welche  die  Annahme  einer  obligatio
zu  ihrer  Begründung  erfordert.  13
Noch  deutlicher  tritt  das  debere  ohne  obligatio,  ja  ohne
rechtlichen  Character  in  denjenigen  Stelle  hervor,  welche  ein:
pietatem  debere  aufstellen,  d.  h.  nicht  das  debere  einer
Leistung  aus  Pietätsrücksichten,  sondern  der  pietas  selbst,  so  daß
die  pietas  Gegenstand  des  debere  ist.  Zu  der  Annahme  einer
obligatio  und  überhaupt  eines  rechtlichen  debere  fehlt  hier
durchaus  ein  rechtlich  faßbarer  Gegenstand,  es  kann  daher  nur
im  nichtrechtlichen  Sinne  ein  debere  behauptet  werden.  Daß
11)  L.  2.  §.  1.  D.  si  serv.  vind.  (VIII,  5).  L.  25.  D.  de  aqua  et  aq.
pluv.  arc.  (XXXIX,  3)  L.  6.  §.  1.  D.  quemadm.  serv.  (VIII,  6.)
L.  27.  D.  de  S.  P.  R.  (VIII,  3.)  L.  25.  §.  18.  D.  fam.  erci.  (X,2)
L.  14.  D.  de  serv.  (VIII,  1).
12)  L.  10.  §.  1.  L.  30.  §.  17.  L.  31.  §.  2.  L.  41.  D.  de  fideicomm.
libertatib.  (XL,  5.)
13)  S.  Holtius,  a.  a.  O.  S.  15.
            
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