Volltext : Schneider, Gustav: Studien aus dem österreichischen Bergrechte

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In  Folge  dieses  Commissionsberichtes  brachte  die
Regierung  die  nun  zum  Gesetz  gewordenen  Entwürfe  ein,
die  ganz  das  Prinzip  der  wirthschaftlichen  Freiheit,  welche
die  Manchesterschule  für  den  Industriellen  verlangt,  verlassen.
Dieselben  enthalten  unter  Änderen  das  Wohl  der  Arbeiter
betreffenden  Bestimmungen  das  Verbot  der  Frauenarbeit
unter  Tage,  sehr  eingehende  Bestimmungen  über  die  Beschäftigung ¬
  jugendlicher  Arbeiter  unter  Tage;  die  Beschäftigung ¬
  von  weiblichen  und  jugendlichen  Arbeitern
über  Tage  ist  ebenfalls  gewissen  Vorschriften  unterworfen.
Den  Arbeitern,  welche  nach  der  Quantität  des  geförderten
Productes  bezahlt  werden,  ist  die  Controle  des  Verwiegens
und  der  Abzüge  für  unreine  Förderung  durch  einen  der
auf  dem  Bergwerke  beschäftigten  Arbeiter  gestattet.
Jedes  Bergwerk  muss  einen  verantwortlichen  Betriebsführer ¬
  haben  und  als  solcher  wird  nur  Derjenige  zugelassen,
der  ein  Zeugniss  des  Staatssecretärs  besitzt.  Die  Beaufsichtigung ¬
  der  Bergwerke  findet  durch  Bergwerksinspectoren ¬
  statt,  und  wenn  der  Bergbautreibende  gegen  die
Anordnungen  des  Bergwerksinspectors  Einwendungen
erhebt,  so  tritt  eine  schiedsrichterliche  Entscheidung  ein.
Diese  wenigen  Beispiele  zeigen  schon,  dass  diese  Gesetze
die  laisser-faire-Doctrin  ganz  bei  Seite  geworfen  haben
und  dass  auch  in  England  die  Gesetzgebung  zu  der  Ueberzeugung ¬
  gelangt  ist,  dass  es  Aufgabe  des  Staates  sei,  Vorkehrungen ¬
  zu  treffen,  damit  Collisionen  zwischen  den
Interessen  seiner  Staatsbürger  möglichst  vermieden  und
diese  Interessen  in  die  bestmögliche  Harmonie  zu  einander
gebracht  werden.
            
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