Volltext : Theoretisch-praktischer Commentar über das positive Civilrecht des Kantons Bern (1)

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Unterthan  Kenntniß  der  Maximen,  die  seine  Mitunterthanen ¬
  in  ihren  äussern  Handlungen  gegen  ihn  befolgen  werden, ¬
  und  wird  sofort  sowohl  moralisch  als  rechtlich  verpflichtet, ¬
  die  gleichen  Maximen  hinwieder  gegen  sie  zu  befolgen. ¬
  Die  positiven  Gesetze  verschiedener  Staaten  können
daher  unter  sich  verschieden  seyn,  ohne  daß  die  einen  mehr
als  die  andern  von  dem  Naturrechte  abweichen:  im  Gegentheil, ¬
  ein  positiver  Gesetzgeber  soll  die  Individualität
seines  Volkes  nie  aus  den  Augen  verlieren,  er  muß  auf
den  Karakter,  die  Lebensart  und  den  Grad  der  Kultur
desselben  Rücksicht  nehmen  1),  und  seine  Gesetze  diesen
thanen  gehorchen  den  Befehlen  der  Regierung  aus  eigener  Ueberzeugung; ¬
  andere  werden  durch  die  Furcht  zum  Gehorsam  bestimmt, ¬
  daß  die  Obrigkeit,  welche  das  Schwerdt  traͤgt,  dasselbe
gegen  sie  gebrauchen  könnte:  diese  gehorchen  nicht  sowohl  aus
gutem  Willen,  als  aus  Klugheit,  und  um  ein  grösseres  Uebel  zu
vermeiden;  sie  werden  also  durch  psychologischen  Zwang
zum  Gehorsam  angehalten.  Nur  wenige  sind  thöricht  genug,
den  wirklichen  Zwang  abzuwarten,  und  sich  durch  diesen  zum
Gehorsam  bestimmen  zu  lassen.  Die  Regierung  ist  die  beste,  die
sich  bey  ihren  Unterthanen  ein  solches  Ansehen  zu  geben
weiß,  daß  dieselben  aus  Ueberzeugung  ihre  Gebote  befolgen,
und  sie  nur  selten  in  den  Fall  setzen,  zu  der  Anwendung  der  eigentlichen ¬
  Zwangsmittel  zu  schreiten.
*)  Als  Solon  gefragt  wurde,  ob  die  Gesetze,  die  er  den  Atheniensern ¬
  gegeben,  die  besten  Gesetze  seyen?  antwortete  er:
„Ja,  die  besten  für  die  Athenienser.
S.  übrigens
Goguet  de  l'origine  des  loix,  des  arts  et  des  sciences,  L.  1.
Montesquieu  esprit  des  loix  ;  Macchiavelli  Discorsi
sopra  la  prima  deca  di  T.  Livio,  und  Michaelis  mosaisches -
  Recht,  Bd.  1.  §.  6.  wiefern  Mosis  Gesetze  die  besten  sind?
            
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