Volltext : Vermischte Schriften (5)

XLVII.  Recension  von
50
liche,  die  rein  praktischen  Resultate,  beschränken,  zweitens ¬
  aber  auch  Alles  umfassen,  was  Deutschen,  Longobardischen, ¬
  oder  kanonischen  Ursprungs  sey,  wenig
stens  in  den  Grundzügen.  Das  Erste  ließe  sich  noch
zugeben,  freilich  nur  unter  der  sehr  willkürlichen
Voraussetzung,  daß  das  Hülfswissenschaftliche  in  sehr
detaillirten  Vorträgen  desselben  Lehrers  voraus  gelernt
worden  wäre;  aber  bei  der  zweiten  Forderung  zeigt
es  sich  recht  deutlich,  wie  vergeblich  und  schädlich  es
ist,  so  heterogene  Zwecke,  wie  die  Darstellung  des
Römischen  Rechts  und  die  der  sämmtlichen  praktischen
Rechtssätze,  verbinden  zu  wollen.  Denn  durch  Nichts
wird  der  historische  Sinn  für  den  innern  Zusammenhang ¬
  einer  Legislation,  ihre  Sprache  und  Eigenthümlichkeit ¬
  so  abgetödtet,  als  durch  die  bunte  Mischung
von  Dingen,  welche  so  verschiedenen  Zeiten,  Sitten
und  Völkern  angehören;  und  wem  jener  Sinn  erst
abgestorben  ist,  bei  Dem  wird  unfehlbar  die  handwerksmäßige ¬
  Ansicht  unserer  Wissenschaft  recht  zu
Kräften  kommen.
So  viel  über  den  Umfang,  welchen  der  Verfasser
seinem  Werk  zu  geben,  für  gut  gefunden  hat;  nun
von  der  Anordnung.  „  Mein  Bestreben,  heißt  es
S.  V.  und  VI.,  „geht  dahin,  ein  so  viel,  als  möglich,
wissenschaftliches,  und  so  wenig,  als  möglich,
blos  classificirendes  System  aufzustellen.  Wis.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer