Full text: Reichenbach, Andreas: ¬Der Eid und die Eidesfrage in Deutschland

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6. Die Strafen des Meineides bleiben dieselben wie bisher oder 
mögen nach Dafürhalten auch noch verschärft werden. 
Das unsere Ansicht von der immer mehr sich als notwendig 
erweisenden gründlichen Abänderung des Eides. Haben wir im 
Vorstehenden auch nicht das Beste und einzig Richtige getroffen, 
so dürfte damit doch ein Beitrag zur Lösung dieser, für unsere 
selbst in einer Reform begriffenen Rechtspflege so wichtigen Frage 
geleistet worden sein, welcher der Beachtung und Beherzigung wert 
ist. Um aber diese Angelegenheit gehörig zu würdigen, bedenke 
man: den Eid für eine bloße Formel erklären, bei deren Hersagung 
sich ein jeder denken könne, was er wolle, heißt zur Entsitt 
lichung, den Eid aber auf seinen Ernst und seine Heiligkeit zu 
rückführen in einer unserer Zeit entsprechenden Form, heißt zur 
sittlichen Hebung des Volkes beitragen.
	        
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