Full text: Schey, Josef von: ¬Das Regressrecht bei Bezahlung fremder Schulden nach dem Österreichischen allg. bürgerl. Gesetzbuche

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Auffassung, welche der unbefangenen Prüfung der Gesetzes 
stellen entspricht, abzugehen, um nach einer „durch die positive 
"70 zu suchen. 
Natur der Sache gebotenen Correctur 
Und darf man dem etwa entgegenhalten, dass in den 
„Protokollen" von jener Argumentation als dem Motive zu 
den Normen der §§ 1358, 1422 und 1423 nichts steht, oder 
gar, dass damit den Codificatoren Gedanken unterschoben 
würden, die sie gar nicht dachten? Das mag sein; aber die 
Verfasser des a. b. Gb. sind — zum Glücke — nicht darauf 
ausgegangen, ihre Weisheit in den Materialien, sondern im 
Gesetze selbst niederzulegen. Und sie haben ihre Aufgabe nicht 
darin erblickt, die systematischen Principien, sondern zunächst 
nur die praktischen Bestimmungen für die einzelnen Verhältnisse 
im Gesetze zu formulieren. Wenn und weil es ihnen aber 
gelungen ist, dies bescheidenere Ziel zu erreichen, bietet sich 
nun dem forschenden Auge der höhere Zusammenhang der 
einzelnen Normen dennoch dar, und in diesem Sinne ist es 
eine tiefe Wahrheit, dass ein 
gut gemachtes — „Gesetz 
buch stets besser, weiser, klarer, inhaltsreicher ist, als die 
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Gedanken seines Gesetzgebers. 
70 Strohal, 1. c., S. 676. 
7 Worte Sohms in Grünhuts Ztschr., I, S. 277.
	        
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