Full text: Scherer, Martin Georg Viktor: ¬Die fünf ersten Jahre des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§§ 630, 631. 
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III. Welchen Einfluß hat der Umstand, daß die Herrschaft dem ent 
lassenen Gesinde ein gutes Dienstzeugnis ausstellt, auf die Geltendmachung 
von Entlassungsgründen: 
Hiermit hat der Dienstherr den Fehler (Trinken aus der Rumflasche) 
erziehen. Nicht mehr als Entlassungsgrund zu verwerten. AG. Berlin, 
Berl. Bl. 1901, 65. 
IV. Inhalt des einem Handlungsgehilfen zu erteilenden Zeugnisses. 
Dar 
ein einmal erteiltes Zeugnis abgeändert werden? § 73 HGB. 
Ja. 
OL6. Kiel 28. III. 04. I. S. H. 1904, 167—168. S. A. 1904, 465. 
V. Anspruch eines gewerblichen Arbeiters auf Abänderung eines ihm 
erteilte 
Führungszeugnisses. § 113 Gew.=O. OLG. Stuttgart 5. II. 03. II. 
Württb. Jahrb. 1904 Bd. 16, 183—186. 
1001. Werkvertrag § 631. I. Vertragsschluß. II. Gesamtschuldner. III. Keine 
Untersuchungspflicht bes Bestellers. IV. Kaufen der Baustoffe unter dem 
Anschlagspreis. 
Hat der Baumeister dafür einzustehen, daß den bau 
polizeilichen Vorschriften entsprechend gebaut wird? VI. Eigentumserwerb, 
§ 950. VII. 13 Urteile des OLG. Braunschweig. 
I. Haftet der Bauherr aus Bestellungen, die er erkennbar in Vertretung 
des Bauunternehmers macht? Nein, auch wenn er bessere und teuerere 
Sachen, als im Anschlag vorgesehen, bestellt hat. OLG. Marienwerder 9. X. 00. 
Pos. M. 1900, 183. 
II. Mehrere Unternehmer haften solidarisch. §§ 427, 432 (Unteilbar). 
Dem Beklagten, auf dessen Grundstücke sich bei den Ausschachtungen 
zum Neubau Grundwasser zeigte, hat die Klägerin erklärt, sie werde über 
nehmen, eine wasserdichte Asphaltisolierung im Keller herzustellen. OLG. Braun 
schwei 
7. IV. 03. II. Mugd. Falk. Bd. 9, 4—6. Braunschw. 1903, 130. 
III. Eine Untersuchungspflicht, wie beim Handelskauf (§ 377 HGB.) 
besteht beim Werkvertrage nicht. OLG. Breslau, Recht 1903, 180. 
IV. Wem gebührt der Vorteil? Dem Bauunternehmer als Unter 
nehmergewinn. OLG. Marienwerder, Pos. M. 1900, 57; S.A. 1900, 396. 
V. Ja. BOLG. 1. X. 00. S. Bl. 1901, 124—126. Näheres II, 161. 
Vgl. aber meinen Komm. Buch II, S. 887. 
VI. Durch eine Verarbeitung auf Grund eines Werkvertrags wird 
Eigentum für den Besteller erworben. OLG. Hamburg, S. A. 1903, 101. 
VII. 1. Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag; Inordnung 
bringen von Büchern durch einen Bücherrevisor. OLG. Braunschweig 
15. II. 01. I. 
2. Werkvertrag; Beweislast bez. Behauptung des Bestellers, daß der 
Unternehmer einen bestimmten Erfolg seiner Arbeiten zugesagt habe. OLG. 
Braunschweig 28. X. 98. I. 
3. Haftung für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften. OLG. Braun 
schweig 21. I. 04. II. 
4. Mängel eines Werks; Grundsätze des gemeinen Rechts. OLG. Braun 
schweig 26. IX. 02. I. 
5. Anspruch des Bestellers auf Beseitigung eines Mangels. (BGB. 633.) 
OLG. Braunschweig 8. X. 03. II. 
Scherer, Die fünf ersten Jahre des BGB.
	        
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