Full text: Scherer, Martin Georg Viktor: ¬Die fünf ersten Jahre des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§§ 618, 621, 626. 
575 
b) Krankheit, Schwangerschaft genügen. c) Strafanzeige. III. Spionage 
auftrag betr. Konkurrenz. IV. a) Konkubinat (eines Reisenden) Entlassungs 
grund. b) Geschlechtsverkehr. 
V. Wesentliche Änderung der Umstände. 
a) Zweiter Betriebsleiter an die Seite gesetzt. b) Verbot der Privatstadt 
posten durch das Reichsgesetz v. 20. XII. 1899 sind sofortige Aufhebungs 
gründe. VI. Dienstverweigerung. Dienstversäumnis und Untreue nach 
Handelsrecht. HGB. § 72. VII. Vergehen gegen Mitarbeiter Entlassungs 
grund. VIII. Gesinde. Bezeichnung wertloser Dienstleistung kein Auf 
hebungsgrund. IX. Braunschweigische Praxis. X. Gew.=O. Tod des Ge 
schäftsinhabers. 
I. OLG. Kiel, S. H. 1903, 294. Sogar nachträglicher genügt; 
meinen Komm. Buch II, S. 847. 
II. a) Schwere Beleidigung. Vorwurf der Urkundenfälschung durch die 
Frau unter Einwilligung des Mannes zur angeblichen Wahrung der Rechte. 
OLG. Darmstadt, Hess. R. Bd. 5, 58, bestätigt durch RG. 3. VI. 04. III. 
24/04. 
b) Geschlechtskrankheit als verschuldetes Unglück. HGB. § 63. OLG. 
Aber 
Frankfurt 28. X. 03. I. Mugd. Falk. Bd. 8, 95. Anzeigepflicht. — 
die Weigerung, das Zeugnis eines anderen Arztes über seine Krankheit bei 
zubringen, rechtfertigt nicht die Entlassung, wenn Kassenarzt behandelt. LG. 
Berlin, Berl. Bl. 1903, 58. Näheres IV, 289. 
Ansteckende Krankheit und uneheliche Schwangerschaft als wichtiger 
zur kündigungslosen Entlassung einer weiblichen Handlungsgehülfin. 
Grund 
§72 HGB. LG. I Berlin 22. IV. 04. XIX. Berl. Bl. 1904, 85. 
c) Der Prinzipal hat gegen den Handlungsgehilfen, welcher ihn wegen 
einer demnächst festgestellten strafbaren Handlung denunziert hat, keinen Ent 
lassungsgrund. LG. Berlin, Berl. Bl. 1901, 121—122. Näheres IV, 280. 
III. Aufforderung an einen höheren Geschäftsbediensteten, ein Konkurrenz 
geschäft auszuspionieren, ist kein Aufhebungsgrund für den Bediensteten, wenn 
er nicht sofort aus der Stelle austritt. 
RG. 6. X. 03. II. 105/03. 
IV. a) RG. 27. XI. 00. III. P. 1901, 15. 
b) Sofortige Entlassung eines Handlungsgehilfen. Der unsittliche Ver 
kehr des Kl. mit Frauenspersonen nach den gegebenen besonderen Umständen. 
OLG. Darmstadt 25. IX. 03. II. Hess. R. Bd. 5, 42. 
Das Liebesverhältnis zwischen zwei im gleichen Warenhaus angestellten 
Personen bietet nach Ansicht des Berufungsgerichts dem Geschäftsgang kein 
sonderliches Hindernis. AG. und LG. Görlitz 29. III. 04. I. Bresl. 1904, 29. 
Bei großer Strenge können ¾ aller jungen Leute entlassen werden. 
V. Vgl. OLG. Frankfurt, F. Bd. 35, 226. 
a) OLG. Stuttgart, Württ. Jahrb. 1902, 311. Näheres III, 232. 
b) OLG. Stuttgart, Jur. Z. 1901, 263; Mugd. Falk. Bd. 2, 508. 
VI. Vgl. OLG. Bamberg, Mugd. Falk. Bd. 5, 268—269. 
VII. Vgl. Recht 1902, 549. 
VIII. BOLG. 9. II. 01. Sammlung in Strafs. Bd. 1, S. 283. 
IX. Handlungskommis; Entlassung. OLG. Braunschweig 22. IV. 04. I 
a) Entlassung wegen Versäumnis des Dienstes während „erheblicher 
Zeit (HGB. § 72 Z. 2). OLG. Braunschweig 3. IV. 03. I.
	        
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