§§ 618, 621, 626.
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b) Krankheit, Schwangerschaft genügen. c) Strafanzeige. III. Spionage
auftrag betr. Konkurrenz. IV. a) Konkubinat (eines Reisenden) Entlassungs
grund. b) Geschlechtsverkehr.
V. Wesentliche Änderung der Umstände.
a) Zweiter Betriebsleiter an die Seite gesetzt. b) Verbot der Privatstadt
posten durch das Reichsgesetz v. 20. XII. 1899 sind sofortige Aufhebungs
gründe. VI. Dienstverweigerung. Dienstversäumnis und Untreue nach
Handelsrecht. HGB. § 72. VII. Vergehen gegen Mitarbeiter Entlassungs
grund. VIII. Gesinde. Bezeichnung wertloser Dienstleistung kein Auf
hebungsgrund. IX. Braunschweigische Praxis. X. Gew.=O. Tod des Ge
schäftsinhabers.
I. OLG. Kiel, S. H. 1903, 294. Sogar nachträglicher genügt;
meinen Komm. Buch II, S. 847.
II. a) Schwere Beleidigung. Vorwurf der Urkundenfälschung durch die
Frau unter Einwilligung des Mannes zur angeblichen Wahrung der Rechte.
OLG. Darmstadt, Hess. R. Bd. 5, 58, bestätigt durch RG. 3. VI. 04. III.
24/04.
b) Geschlechtskrankheit als verschuldetes Unglück. HGB. § 63. OLG.
Aber
Frankfurt 28. X. 03. I. Mugd. Falk. Bd. 8, 95. Anzeigepflicht. —
die Weigerung, das Zeugnis eines anderen Arztes über seine Krankheit bei
zubringen, rechtfertigt nicht die Entlassung, wenn Kassenarzt behandelt. LG.
Berlin, Berl. Bl. 1903, 58. Näheres IV, 289.
Ansteckende Krankheit und uneheliche Schwangerschaft als wichtiger
zur kündigungslosen Entlassung einer weiblichen Handlungsgehülfin.
Grund
§72 HGB. LG. I Berlin 22. IV. 04. XIX. Berl. Bl. 1904, 85.
c) Der Prinzipal hat gegen den Handlungsgehilfen, welcher ihn wegen
einer demnächst festgestellten strafbaren Handlung denunziert hat, keinen Ent
lassungsgrund. LG. Berlin, Berl. Bl. 1901, 121—122. Näheres IV, 280.
III. Aufforderung an einen höheren Geschäftsbediensteten, ein Konkurrenz
geschäft auszuspionieren, ist kein Aufhebungsgrund für den Bediensteten, wenn
er nicht sofort aus der Stelle austritt.
RG. 6. X. 03. II. 105/03.
IV. a) RG. 27. XI. 00. III. P. 1901, 15.
b) Sofortige Entlassung eines Handlungsgehilfen. Der unsittliche Ver
kehr des Kl. mit Frauenspersonen nach den gegebenen besonderen Umständen.
OLG. Darmstadt 25. IX. 03. II. Hess. R. Bd. 5, 42.
Das Liebesverhältnis zwischen zwei im gleichen Warenhaus angestellten
Personen bietet nach Ansicht des Berufungsgerichts dem Geschäftsgang kein
sonderliches Hindernis. AG. und LG. Görlitz 29. III. 04. I. Bresl. 1904, 29.
Bei großer Strenge können ¾ aller jungen Leute entlassen werden.
V. Vgl. OLG. Frankfurt, F. Bd. 35, 226.
a) OLG. Stuttgart, Württ. Jahrb. 1902, 311. Näheres III, 232.
b) OLG. Stuttgart, Jur. Z. 1901, 263; Mugd. Falk. Bd. 2, 508.
VI. Vgl. OLG. Bamberg, Mugd. Falk. Bd. 5, 268—269.
VII. Vgl. Recht 1902, 549.
VIII. BOLG. 9. II. 01. Sammlung in Strafs. Bd. 1, S. 283.
IX. Handlungskommis; Entlassung. OLG. Braunschweig 22. IV. 04. I
a) Entlassung wegen Versäumnis des Dienstes während „erheblicher
Zeit (HGB. § 72 Z. 2). OLG. Braunschweig 3. IV. 03. I.