Full text: Scherer, Martin Georg Viktor: ¬Die fünf ersten Jahre des Bürgerlichen Gesetzbuchs

II. Buch. Recht der Schuldverhältnisse. 
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trages uur gefordert werden könne, wenn der Käufer an der Ware im 
mangelhaften Zustand kein Interesse habe. RG. 18. II. 02.II. J. W. 1902. 235 
Kontra OLG. Hamburg, Mugd. Falk. Bd. 4, 37. Näheres III, 204. 
877. Wahlrecht des Käufers beim Mangel bösgläubig zugesicherter Eigenschaften: 
Widerruf der getroffenen Wahl. Jus variandi des Käufers zwischen Wand 
lungs=, Minderungsklage und den Rechtsbehelfen wegen Betruges aus §§ 123 
463, 823. — §§ 465, 466. 
1. Zwischen Wandelung oder Minderung und Schadensersatz wegen 
Nichterfüllung besteht zwar kein kumulatives Verhältnis, denn diese Ansprüche 
können nicht nebeneinander bestehen. Dennoch liegt auch kein alternatives 
Verhältnis im Sinne der §§ 262, 263 vor, wonach ein Recht des Wider 
rufs der getroffenen Wahl (jus variandi) ausgeschlossen wäre. Im Gegensatz 
zum bisherigen Recht bestimmt das BGB., daß der Käufer, wenn er Wand 
lung oder Minderung begehrt, die von ihm erklärte Wahl bis zum Vollzug 
des einen oder des anderen Anspruchs ändern kann. Vgl. meinen Komm. 
Buch II, S. 543—545. 
2. Ob in der Veräußerung eine die Anfechtung ausschließende Ver 
tragsbestätigung nach § 144 BGB. liegt, ist streitig. Rehbein BGB. § 144: 
A. M. Scherer BGB. § 144 Z. 2b. Jedenfalls kann aber die erzwungene 
Veräußerung nicht als eine den Bestätigungswillen offenbarende Verfügung 
über die Sache angesehen werden. OLG. Bamberg 21. III. 04. I. S. A. 
1904, 437—438. Betr. der Rechtsbehelfe wegen Betruges s. meinen Komm. 
Buch II, S. 190. 
878. Verwirkung des Wandlungsrechts. §§ 467, 351, 355. I. Weiterverkauf 
von Dispositionswaren hebt die ädilischen Rechtsbehelfe auf. II. Weiter 
verkauf und Zwangsversteigerung. III. Ingebrauchnahme im Fall der Not 
schadet nicht. IV. Wandlung. Preisminderung. Verlust dieser Rechte durch 
Genehmigung der Ware. V. Ausschluß teilweiser Wandlung beim Kauf einer 
Wareneinheit. VI. Beweislast des wegen angeblich unvollständiger Leistung 
auf Wandlung klagenden Käufers. §§ 363 und 462 BGB. Trifft Käufer. 
VII. Wein. VIII. Ersatz der Maklerkosten bei Wandlung. 
RG. 3. III. 03. I. E. 54, 80. 
I. Vgl. aber meinen Komm. Buch II, S. 548 Nr. 7. Aber nicht bei 
zeschränkung der Zurdispositionsstellung auf einen Teil. OLG. Dresden, 
Recht 1901, 465. Jus variandi bei Mängeln, wenn Käufer bereits über 
einen Teil der Ware verfügt hat. Vgl. LG. Flensburg 22. V. 02. S. H. 
1902, 257. Näheres III, 204. 
II. Dagegen schließt bei Grundstücken Weiterverkauf oder Zwangsver 
teigerung die Wandlung nicht aus, falls Käufer zurückzuerwerben in der Lage 
ist; letzteres muß er behaupten, darlegen und beweisen. Vgl. § 265 Nr. 744 VI. 
III. Beklagter hatte dem Erblasser der Klägerin geschrieben, er werde 
die Maschine auf dem Rittergute L. zum Lohndrusch benutzen und ihm dafür 
das Dreschstundengeld überlassen. Verschlechterung lag nicht vor. Kl. hatte 
nicht protestiert. Wandlung noch zulässig. OLG. Marienwerder, S. A. 1902, 
263; Pos. M. 1902, 71. 
Ingebrauchnahme, die mit der Absicht, die Sache zurückzugeben, unver 
träglich ist. OLG. Marienwerder 19. IV. 04. II. Recht 1904, 314.
	        
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