Full text: Scherer, Martin Georg Viktor: ¬Die fünf ersten Jahre des Bürgerlichen Gesetzbuchs

I. Buch. Allgemeiner Teil. 
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681. I. Stillschweigende Vollmacht. II. Vertragsmäßiger Ausschluß der Vollmacht 
unzulässig, aber Beschränkung in der Person zulässig. § 167. 
I. a) Zum Geldeingang. Wer sich einem Dritten gegenüber so verhält. 
daß derselbe eine Person als seinen Bevollmächtigten anzusehen berechtigt 
erscheint, kann sich ohne Verletzung von Treu und Glauben nicht darauf be 
rufen, er habe keine Vollmacht erteilt. ROHG. Bd. 10 S. 141; Bd. 12 S.7 
und Bd. 13 S. 211; RG. Bd. 12 S. 53. OLG. Karlsruhe, Bad. R. 1902. 
279, 230; 1903, 222. Näheres III, 144; IV, 190. Ebenso betr. Guts 
errschaft, Forderungsanmeldung. RG. 5. XI. 02. V. I. W. 1903, 632, 
Ist stillschweigende Bevollmächtigung des Geschäftsführers zur Aufnahne 
von Darlehen mittels Wechselbegebung zulässig? Ja. OLG. Karlsruhe 15. VI. 01. 
Bad. R. 1901, 212. 
Bestellung einer Maschine ohne Vertretungsmacht. Duldung der Empfang 
nahme und der Korrespondenz durch Angestellte seitens des Prinzipals. Muß 
bezahlen. OLG. Darmstadt 23. I. 03. II. Hess. R. Bd. 5, 57—58. 
Mittelbare Vollmachtserteilung. RG. 29.IX. 03. I.61/03. E. L. 1904. 
298—299. 
Stillschweigende Bevollmächtigung des Gesellen durch den Meister nach 
rssitte und nach Treu und Glauben. RG. 6. X. 03. VII. 208/03. 
S. A. 1904, 310—313. 
II. Vgl. § 134. 
682. Umfang der Vollmacht eines Gutsadministrators. 
Ankauf von künstlichem 
Dünger. § 164. 
Es fehlt eine Spezialbestimmung, wie Pr. LR. I. 14 § 209; es ist also 
im einzelnen Fall der Umfang der Vollmacht festzustellen. Das Gericht kann 
dies auf Grund seiner Erfahrung. Ankauf künstlichen Düngers im Betrag 
von 1600 Mk. Er war auch größtenteils verwendet. OLG. Marienwerder 
27. X. 03. II. Mugd. Falk. Bd. 8, 428—429. OLG. hatte Vollmacht ver 
neint, daher die Klage auf Zahlung des Kaufpreises gegen den Gutsherrn 
abgewiesen. Aufgehoben wegen Bereicherung. RG. 4. X. 04. II. 608/03. 
Vgl. § 818 Nr. 1102a und auch meinen Komm. Buch II, S. 827, 1318. 
683. Willensmängel, insbes. Arglist des Bevollmächtigten wirken gegen den Voll 
machtgeber, z. B. bei Aufstellung der verbrannten Sachen seitens der Ehe 
frau. § 166. 
Verwirkung eines Versicherungsanspruchs bei wissentlich falscher Auf 
stellung der angeblich verbrannten Sachen durch die Ehefrau des Versicherten. 
RG. 28. VI. 04. VII. 56/04. J. W. 1904, 482—483. Vgl. meinen Komm. 
Buch I, S. 360—362. (Beispiel.) 
684. Mündliche Vollmacht zu einem formalisierten Rechtsgeschäft (Bürgschaft). 
§§ 167, 766. 
Die dem Bevollmächtigten übertragene Vertretungsmacht muß sich darauf 
erstrecken, die Erklärung namens des Vertretenen so zu erteilen, wie sie allein 
rechtswirksam erfolgen kann, also bei Bürgschaft in der gesetzlich vorge 
schriebenen Schriftform. RG. 27. IV. 03. I. W. 1903, 80.
	        
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