I. Buch. Allgemeiner Teil.
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681. I. Stillschweigende Vollmacht. II. Vertragsmäßiger Ausschluß der Vollmacht
unzulässig, aber Beschränkung in der Person zulässig. § 167.
I. a) Zum Geldeingang. Wer sich einem Dritten gegenüber so verhält.
daß derselbe eine Person als seinen Bevollmächtigten anzusehen berechtigt
erscheint, kann sich ohne Verletzung von Treu und Glauben nicht darauf be
rufen, er habe keine Vollmacht erteilt. ROHG. Bd. 10 S. 141; Bd. 12 S.7
und Bd. 13 S. 211; RG. Bd. 12 S. 53. OLG. Karlsruhe, Bad. R. 1902.
279, 230; 1903, 222. Näheres III, 144; IV, 190. Ebenso betr. Guts
errschaft, Forderungsanmeldung. RG. 5. XI. 02. V. I. W. 1903, 632,
Ist stillschweigende Bevollmächtigung des Geschäftsführers zur Aufnahne
von Darlehen mittels Wechselbegebung zulässig? Ja. OLG. Karlsruhe 15. VI. 01.
Bad. R. 1901, 212.
Bestellung einer Maschine ohne Vertretungsmacht. Duldung der Empfang
nahme und der Korrespondenz durch Angestellte seitens des Prinzipals. Muß
bezahlen. OLG. Darmstadt 23. I. 03. II. Hess. R. Bd. 5, 57—58.
Mittelbare Vollmachtserteilung. RG. 29.IX. 03. I.61/03. E. L. 1904.
298—299.
Stillschweigende Bevollmächtigung des Gesellen durch den Meister nach
rssitte und nach Treu und Glauben. RG. 6. X. 03. VII. 208/03.
S. A. 1904, 310—313.
II. Vgl. § 134.
682. Umfang der Vollmacht eines Gutsadministrators.
Ankauf von künstlichem
Dünger. § 164.
Es fehlt eine Spezialbestimmung, wie Pr. LR. I. 14 § 209; es ist also
im einzelnen Fall der Umfang der Vollmacht festzustellen. Das Gericht kann
dies auf Grund seiner Erfahrung. Ankauf künstlichen Düngers im Betrag
von 1600 Mk. Er war auch größtenteils verwendet. OLG. Marienwerder
27. X. 03. II. Mugd. Falk. Bd. 8, 428—429. OLG. hatte Vollmacht ver
neint, daher die Klage auf Zahlung des Kaufpreises gegen den Gutsherrn
abgewiesen. Aufgehoben wegen Bereicherung. RG. 4. X. 04. II. 608/03.
Vgl. § 818 Nr. 1102a und auch meinen Komm. Buch II, S. 827, 1318.
683. Willensmängel, insbes. Arglist des Bevollmächtigten wirken gegen den Voll
machtgeber, z. B. bei Aufstellung der verbrannten Sachen seitens der Ehe
frau. § 166.
Verwirkung eines Versicherungsanspruchs bei wissentlich falscher Auf
stellung der angeblich verbrannten Sachen durch die Ehefrau des Versicherten.
RG. 28. VI. 04. VII. 56/04. J. W. 1904, 482—483. Vgl. meinen Komm.
Buch I, S. 360—362. (Beispiel.)
684. Mündliche Vollmacht zu einem formalisierten Rechtsgeschäft (Bürgschaft).
§§ 167, 766.
Die dem Bevollmächtigten übertragene Vertretungsmacht muß sich darauf
erstrecken, die Erklärung namens des Vertretenen so zu erteilen, wie sie allein
rechtswirksam erfolgen kann, also bei Bürgschaft in der gesetzlich vorge
schriebenen Schriftform. RG. 27. IV. 03. I. W. 1903, 80.