Full text: Scherer, Martin Georg Viktor: ¬Die fünf ersten Jahre des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 157. 
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II. Ebenso, wenn der Lizenzvertrag statt Gewinn nur Kosten ver 
ursacht. OLG. Oldenburg 24. X. 00. II. Mugd. Falk. 1901, 55—56. 
Ärztliches Institut zur Erholung körperlich Verstümmelter (System 
Hönig). Wenn auch ein besseres System erfunden wird, muß der Gesell 
schaftsvertrag vom Arzt vollzogen werden. RG. 12. XII. 03. I. 209/03. 
III. Ob ein aufhebender Vertrag eine Forderung auf Rückerstattung 
des bereits Geleisteten begründet, ergibt der jeweilige Inhalt des Vertrages. 
(Motive II, S. 79, 80.) OLG. Dresden 1. X. 01. Recht 1901, 589. 
659. Welche Bedeutung hat die Handhabung eines Vertrags im bestimmten Sinne 
während mehrjährigem Geschäftsverkehr? § 157. 
Ein OLG. hatte entschieden: Weil der Kläger sich dies tatsächlich und 
stillschweigend mit voller Kenntnis hat gefallen lassen, ist derselbe an diese 
Auslegung auch für die Zukunft gebunden. Das RG. hob auf. Ein still 
schweigender Vertrag war von der Klägerin nicht behauptet; sie hatte die 
fortdauernde tatsächliche Übung der Parteien nur als einen Beweisgrund 
ür die Auslegung benutzt. Eine andere Frage wäre es, ob die Beklagte 
für die Vergangenheit jetzt noch Ansprüche wegen verarbeiteter Fässer erheben 
könnte. RG. 28. II. 01. VI. I. W. 1901, 257—258. Näheres II, 128. 
660. Strafklausel. Keine strenge Auslegung im Gegensatz zum C. c. 2c. Konkurrenz 
klausel. §§ 133, 157, 340. 
G. 7. I. 03. Rh.A. 1903 (Bd. 99), 121. P. 1903, 335; R. K. 1903, 
395; J. W. 1903, 43; Holdheim, M. Bd. 12, 110. Ebenso RG. 2. X. 
03. III. 140/03. (Aufhebung.) RG. 24. II. 04. I; 22. I. 04. II. I. W. 
1903, 121; 1904, 197. E. L. 1904, 403. Der Satz Poenalia sunt stric 
tissimae interpretationis ist im BGB. nicht wiederholt, aber nach meiner 
Ansicht selbstverständlich. Vgl. OLG. Dresden 9. V. 02. III. Mugd. Falk. 
Bd. 6, 231. 
Bedeutung und Wirkung einer sog. Konkurrenzklausel, insbesondere, 
wenn für den Fall der Verletzung der eingegangenen Verpflichtung eine 
Konventionalstrafe bestimmt ist. OLG. Oldenburg 1. IV. 98. Old. 1902 
(Bd. 29), 240. 
661. Verzicht. § 157. 
Der Grundsatz, daß Verzichte strikt zu interpretieren seien, trifft nur 
die Frage nach dem Umfange eines Verzichts und danach, wie weit der 
Verzicht reicht, nicht aber die Frage, ob verzichtet ist. Zeitschrift Bd. 41, 
S. 170f.; Bd. 42 Beil.=H. S. 212 f.; Bd 45 G. H. S. 68f. Nr. 92. OLG. 
Braunschweig 7. I. 02. II. Braunschw. 1904, 135. 
662. Vertragsauslegung. Revisibel. (?) § 157. 
I. Da es bei der Vertragsauslegung vor allem auf den Willen der 
ertragsschließenden ankommt, so hat das Gericht, wenn es bezüglich des 
letzteren im Zweifel ist, die Parteien in der mündlichen Verhandlung darauf 
aufmerksam zu machen und ihnen Gelegenheit zur Äußerung hierüber zu 
geben. RG. 25. IV. 02. II. E. L. 1903, 98.
	        
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