Full text: Scherer, Martin Georg Viktor: ¬Die fünf ersten Jahre des Bürgerlichen Gesetzbuchs

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Inhaltsverzeichnis. 
a) Zeitpunkt des Zustandekommens eines gerichtlichen Vergleichs. b) Ver 
sprechen der Klage= oder Revisionszurücknahme. § 145. 
Still 
Liegt in der Angabe des Kaufpreises immer eine Offerte? 
schweigen keine Annahme. §§ 145, 151. 
a) Wird ein schriftliches Vertragsangebot Eigentum des Empfängers, 
wenn der Vertrag nicht zustande kommt? b) Urheberrecht? § 145. 
Vertragsklauseln im handelsrechtlichen Verkehre. § 157. 
Ungenügend bestimmt. I. Knechtsdienste. Die Vertröstungen auf den 
Todesfall bei Leistung von häuslichen und landwirtschaftlichen Diensten 
ohne Vereinbarung eines Lohnes. Versprechen der Adoption und 
der Wirtschaft. II. Abverdienen. III. Bestimmbarkeit des Kaufpreises. 
§ 145. 
Ausstellung. 
Übersendung von 1. Büchern zur Ansicht. II. Waren, Mehrsendung 
§ 145. 
zur Ansicht. 
I. Eheleute beim Vertragsschluß. II. Warenbestellung durch die Kon 
kubine. §§ 145, 164, 1387. 
Firmenschriften an offenen Verkaufsstellen, deren Inhaber Gesellschaften 
sind. § 15 a Gew.=O. 
mit beschränkter Haftung 
Hotel=Aufschrift betr. die Person des Inhabers. § 145. 
ein Schild sein Lokal als Annahmestelle fü 
Ein Gastwirt, der durd 
Paketbeförderung bezeichnet hat, haftet für den Verlust eines zur Be 
förderung abgegebenen Pakets, auch wenn dafür kein Entgelt bezahlt 
§ 145. 
Gemeinsames Arbeiten zweier Kaufleute ohne vertragliche Bindung. 
§ 145. 
a) Gas= und Wasserbesorgung; Tarifänderung. b) Wird der Gas 
beleuchtungsvertrag einer Stadt durch die Erfindung der elektrischen 
Beleuchtung hinfällig? c) Straße. § 145. 
Lotterielos. §§ 145, 151. 
Versicherungsrecht. I. Einseitige Einschiebung von Bedingungen in die 
Police. II. Günstige Änderungen der Policen. Bekanntmachung. 
III. Verhandlung nach Eintritt der Verwirkungsklausel. § 145. 
Jurisprudenz des täglichen Lebens §§ 145, 157. I. Ausflug. II. Bade 
anstalt, Verbrühung. III. Einjähriger, Wirtshausschulden. IV. Der 
Kellner hat kein Klagrecht. V. Eisenbahn, Überfüllung. VI. Garten, 
zoologischer. Entziehung der Eintrittskarte. VII. Straßenbahn, Billet. 
VIII. Taxameter, Wechseln von Geld ec. IX. a) Theaterrezensent. 
b) Abgeänderte Vorstellung. X. Zeitung. XI. Abonnement. § 157. 
XII. Bekanntgabe einer bestimmten Abfahrtszeit. 
I. Angemessene Frist zur Erklärung über einen Antrag. §§ 146, 148. 
II. Vertrag unter Anwesenden oder unter Abwesenden, wenn die auf 
tretende Mittelsperson Genehmigung vorbehält und diese erteilt wird. 
§ 147. III. Ist das Vertragsangebot als abgelehnt anzusehen, wenn 
der Geschäftsherr seiner Genehmigung des Vertrages eine Bedingung 
hinzufügt? Nein. §§ 177, 150. 
Zustandekommen eines schriftlichen Vertrags. Außergerichtlicher Akkord. 
§ 151. 
Tod der Partei vor der vormundschaftlichen Genehmigung des Vertrags 
§§ 153, 1713, 1829. 
(Alimentenvergleich eines unehelichen Kindes). 
I. Kaufurkunde kann lediglich Beweisdokument sein. II. Zustande 
kommen eines Vertrages mittels Fernsprechers beim Vorbehalt konformer 
Bestätigung. III. Gesellschaft m. b. H. IV. § 154 und § 566. Miet 
vertrag. V. Bedeutung der nach mündlichem Vertragsabschluß ge 
troffenen Abrede schriftlicher Beurkundung. § 154. 
I. Teilweise Einigung. 
§ 154 Abs. 1 und § 155. II. Nachträgliche 
Aenderung. 
I. Versteigerung. II. Grundstücksversteigerung, Versicherungsgelder, Zu 
behör, Bestandteil. § 156. 
Treu und Glauben im Sinne des BGB. §§ 157, 243, 133. 
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