Einf.=Ges. IV. Abschnitt.
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laß erhalten, bei Anfechtung des Testaments aber auf den Pflichtteil gesetzt
werden sollen. OLG. Hamburg 7.III. 03. II. H. 1903, 181. Näheres IV. 100
In Hamburg konnte der überlebende Ehegatte bona mente vom ganzen
Samtgut enterben. OLG. Hamburg, H. 1902,84. Näheres III, 63. Testaments
vollstrecker. H. 1901, 51. Näheres II, 63.
Nach dem Recht des BGB. kann die überlebende Witwe nicht einen
Testamentsvollstrecker für das ganze Gesamtgut bestellen. Nach § 21 des Ham
burgischen Güterrechtsgesetzes behalten vor 1900 getroffene abweichende
Anderungen kraft Vertrags oder letztwilliger Verfügungen ihre Wirksamkeit.
aber Testamentsvollstrecker nur mit den Befugnissen des BGB. OLG. Ham
burg 4.IX. 01. FerS. H. 1902, 39. LG. Hamburg 8. VI. 01. VI. H. 1901,
284—286. Näheres III, 63.
VII. Altrechtliche Todteilung in Hamburg. OLG. Hamburg, H. 1904, 97.
267. Bremisches Kopfteilsrecht. EG. Art. 200.
Insoweit der bremische Ehemann über seinen Kopfteil frei verfügen
kann, kann er auch den darauf eingesetzten minderjährigen Kindern Vor
münder für diesen Vermögensteil bestimmen und also das Verwaltungsrecht
der Witwe daran ausschließen. OLG. Hamburg 16. VII. 02. FS. H
1903, 4. Vgl. ferner OLG. Hamburg, H. 1901, 209, 211 (Anfechtung des
Testaments); 1902, 193 (Gemeinschaftliches Testament und Kopfteilrecht).
Näheres II, 86; III, 77; IV, 100.
268. Das rheinische eheliche Güterrecht und das BGB.
Betr. Baden s. Nr. 241 Art. 217 C. c. s. Nr. 23. II. Um der aus
der (Fahrnis=)Gemeinschaft folgenden Unterhaltspflicht der Schwiegerelter
n zu
entgehen, können die Ehegatten mittels Ehevertrags das gesetzliche Güterrecht
des BGB. einführen; unanfechtbar. In Rheinhessen wurde Fahrnisgemein
schaft nur in einem Falle bedungen. Best, Hess. R. (Bd. 3), 82—83. Es
ist also wahr geworden, was in meinem Komm. Buch IV, S. 211 Nr. 371
steht. Die rheinische gesetzliche eheliche Gütergemeinschaft ist eine Gemein
schaft zur gesamten Hand. Also ist vom 1. I. 1900 ab keine Hypothek u. s. w.
auf dem Anteil des einen Ehegatten mehr möglich. EG. Art. 189. § 1114
BGB.; § 48 GBO. Vorher waren bedingte Hypotheken zulässig. Art. 883
C. c. Näheres IV, 93.
Die Fahrnisgemeinschaft hat durch den Ehevertrag 1902 ihr Ende
erreicht. Mit dieser Beendigung hat sich jedoch das bisherige Rechtsverhältnis
der Gemeinschaft zur gesamten Hand nicht ohne weiteres in Miteigentum
zu Bruchteilen verwandelt, vielmehr bleibt nach §§ 1549, 1471 Abs. 2 B62
das bisherige bis zur Auseinandersetzung der Eheleute bestehen; wichtig
wegen Belastung ec. eines Grundstücks. KG. 16. II. 03. Rh. N. Z. 1903,
82. Näheres IV, 93.
Der Ehemann ist auf Grund des Art. 1421 C. c. in Rheinpreußen
(Art. 56 § 4 Pr. AG.) auch bei der übergeleiteten Fahrnisgemeinschaft be
rechtigt, über eine zur Gütergemeinschaft gehörige Liegenschaft grundbuch
mäßig zu verfügen, insofern dieses Rechtsverhältnis im Grundbuch eingetragen
ist. OLG. Cöln 9. I. 02. Rh. N. Z. 1902, 109. Näheres IV, 64.