Full text: Scherer, Martin Georg Viktor: ¬Die fünf ersten Jahre des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Einf.=Ges. IV. Abschnitt. 
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laß erhalten, bei Anfechtung des Testaments aber auf den Pflichtteil gesetzt 
werden sollen. OLG. Hamburg 7.III. 03. II. H. 1903, 181. Näheres IV. 100 
In Hamburg konnte der überlebende Ehegatte bona mente vom ganzen 
Samtgut enterben. OLG. Hamburg, H. 1902,84. Näheres III, 63. Testaments 
vollstrecker. H. 1901, 51. Näheres II, 63. 
Nach dem Recht des BGB. kann die überlebende Witwe nicht einen 
Testamentsvollstrecker für das ganze Gesamtgut bestellen. Nach § 21 des Ham 
burgischen Güterrechtsgesetzes behalten vor 1900 getroffene abweichende 
Anderungen kraft Vertrags oder letztwilliger Verfügungen ihre Wirksamkeit. 
aber Testamentsvollstrecker nur mit den Befugnissen des BGB. OLG. Ham 
burg 4.IX. 01. FerS. H. 1902, 39. LG. Hamburg 8. VI. 01. VI. H. 1901, 
284—286. Näheres III, 63. 
VII. Altrechtliche Todteilung in Hamburg. OLG. Hamburg, H. 1904, 97. 
267. Bremisches Kopfteilsrecht. EG. Art. 200. 
Insoweit der bremische Ehemann über seinen Kopfteil frei verfügen 
kann, kann er auch den darauf eingesetzten minderjährigen Kindern Vor 
münder für diesen Vermögensteil bestimmen und also das Verwaltungsrecht 
der Witwe daran ausschließen. OLG. Hamburg 16. VII. 02. FS. H 
1903, 4. Vgl. ferner OLG. Hamburg, H. 1901, 209, 211 (Anfechtung des 
Testaments); 1902, 193 (Gemeinschaftliches Testament und Kopfteilrecht). 
Näheres II, 86; III, 77; IV, 100. 
268. Das rheinische eheliche Güterrecht und das BGB. 
Betr. Baden s. Nr. 241 Art. 217 C. c. s. Nr. 23. II. Um der aus 
der (Fahrnis=)Gemeinschaft folgenden Unterhaltspflicht der Schwiegerelter 
n zu 
entgehen, können die Ehegatten mittels Ehevertrags das gesetzliche Güterrecht 
des BGB. einführen; unanfechtbar. In Rheinhessen wurde Fahrnisgemein 
schaft nur in einem Falle bedungen. Best, Hess. R. (Bd. 3), 82—83. Es 
ist also wahr geworden, was in meinem Komm. Buch IV, S. 211 Nr. 371 
steht. Die rheinische gesetzliche eheliche Gütergemeinschaft ist eine Gemein 
schaft zur gesamten Hand. Also ist vom 1. I. 1900 ab keine Hypothek u. s. w. 
auf dem Anteil des einen Ehegatten mehr möglich. EG. Art. 189. § 1114 
BGB.; § 48 GBO. Vorher waren bedingte Hypotheken zulässig. Art. 883 
C. c. Näheres IV, 93. 
Die Fahrnisgemeinschaft hat durch den Ehevertrag 1902 ihr Ende 
erreicht. Mit dieser Beendigung hat sich jedoch das bisherige Rechtsverhältnis 
der Gemeinschaft zur gesamten Hand nicht ohne weiteres in Miteigentum 
zu Bruchteilen verwandelt, vielmehr bleibt nach §§ 1549, 1471 Abs. 2 B62 
das bisherige bis zur Auseinandersetzung der Eheleute bestehen; wichtig 
wegen Belastung ec. eines Grundstücks. KG. 16. II. 03. Rh. N. Z. 1903, 
82. Näheres IV, 93. 
Der Ehemann ist auf Grund des Art. 1421 C. c. in Rheinpreußen 
(Art. 56 § 4 Pr. AG.) auch bei der übergeleiteten Fahrnisgemeinschaft be 
rechtigt, über eine zur Gütergemeinschaft gehörige Liegenschaft grundbuch 
mäßig zu verfügen, insofern dieses Rechtsverhältnis im Grundbuch eingetragen 
ist. OLG. Cöln 9. I. 02. Rh. N. Z. 1902, 109. Näheres IV, 64.
	        
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