Full text: Scherer, Martin Georg Viktor: ¬Die fünf ersten Jahre des Bürgerlichen Gesetzbuchs

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Inhaltsverzeichnis. 
Seite 
II. Ring, Kartell, 
599. Gewerbeordnung. § 138. I. Konkurrenzverbot. 
Buchhandel, Schleuderer. III. Bier=(Waren=)Bezug, Zäpfereivertrag, 
IV. Beschränkung der Schankkonzession. V. Streik der Arbeitgeber; 
343 
Zwang; der Arbeiter. VI. Verruf, Boykott, Schwarze Listen. 
I. Freitrunk bei Wahlen. II. Gutsempfehlung. III. Geheimmittel. 
600. 
349 
IV. Generalvollmacht. § 138. 
349 
Güterschlächter. Vertragsmäßiges Rücktrittsrecht. §§ 138, 346. 
601. 
349 
Konkubine turpis persona. Vorleserin. § 138. 
602. 
350 
Kündigungsrecht. § 138. 
603. 
350 
I. Ist § 138 auf den Mäklervertrag anwendbar? II. Mietverträge. 
604. 
Mitbieter. Abhalten von Mitbietern bei öffentlicher Versteigerung? 
605. 
350 
§ 138. 
351 
Pfändung. § 138. 
606. 
Vertragsklausel betr. Verbot des Grundstücksverkaufs an Polen 
607. 
351 
gültig. §§ 138, 1136, 433. 
352 
Präservativ, Präventiv, Cordon. § 138. 
608. 
I. Preßfreiheit. II. Vertragsmäßige Ausschließung der Revision gültig. 
609. 
§ 138. 
Ist ein Schauspieler=Engagement deshalb unsittlich, weil der Schauspieler 
610. 
sich harte Bedingungen hat gefallen lassen? §§ 138, 611. 
Schenkung aus verbrecherisch erlangten Mitteln. § 138. 
611. 
I. Oeffentliches Schlachthaus. II. Preuß. Rentengut. § 138. 
612. 
352 
§ 138. 
Schmuggel. 
613. 
Strafanzeige, Ersatz der Geldstrafe. Zusicherung de 
Schweigegeld 
614. 
Nichtverfolgung. § 138. 
354 
§ 138. 
Spieldarlehn. 
615. 
354 
Nichtigkeit des Stimmenkaufes bei Gesellschaften m. b. H. § 138. 
616. 
354 
Verstößt ein Wegengagieren gegen die guten Sitten? § 138. 
617. 
354 
II. Rückforderungsrecht des Gläubigers? 
I. Wucher. 
618. 
Ausnutzung einer Zwangslage des einzelnen Bürgers seitens einer 
619. 
355 
Stadt. Verstoß gegen die guten Sitten. § 138. 
355 
Zwangsvergleich. Nachzahlungsversprechen. § 138. 
620. 
Teilweise Nichtigkeit bei einheitlichem Rechtsgeschäfte. Versagung der 
621. 
355 
vormundschaftlichen Genehmigung. § 139. 
I. Ist in jeder wegen Formmangels ungültigen Verpfändung einer 
622. 
Lebensversicherungspolice ec. ohne weiteres ein Retentionsrecht zu 
356 
finden? II. Katonianische Regel. § 140. 
eines nichtigen Rechts 
I. Bestätigung (nachträgliche Genehmigung) 
623. 
357 
geschäftes. II. Nur bei Kenntnis der Nichtigkeit wirksam. § 141. 
I. Anfechtung nur eines der Anfechtungsberechtigten. II. Keine Rück 
624. 
nahme der Anfechtung. III. Wirkung der Anfechtung. § 142. IV. An 
357 
fechtung im Erbrecht, Verzicht auf den Pflichtteil. 
357 
Prozessuale Geltendmachung der Anfechtung. § 143. 
625. 
358 
626. 
Bestätigung. Verwirkung der Anfechtung. § 144. 
358 
627. 
I. Realkontrakte. II. Vorvertrag. § 145. 
358 
628. 
rklärung und Vertragswille. § 145. 
§ 145. I. Bald Genehmigung (a). Beweislast (b). 
Stillschweigen. 
629. 
Bald nicht (c). II. Schweigen als Genehmigung vertragswidrigen Ver 
haltens, wenn nach Treu und Glauben Widerspruch erforderlich war. 
358 
III. Notorietät bindet. 
360 
630. 
Beweis der brieflichen Annahme. §§ 145, 130. 
360 
Unterwerfung unter Geschäftsbedingungen. §§ 145, 151. 
631. 
mit unbestimmten Gläubigern überhaupt zulässig, 
I. Sind Verträge 
632. 
und wann erlangen sie volle Rechtswirksamkeit? § 145. II. a) Automat. 
360 
b) In den Bahnhöfen. 
rklärungen 
Haben bei Verträgen schlechthin nur diejenigen Willenser 
633. 
verpflichtende Kraft, welche dem anderen Vertragsteil oder dessen Stell 
361 
§ 145. 
treter gegenüber abgegeben wurden? 
361 
§ 145. 
634. Bestätigungsschreiben, seine Bedeutung.
	        
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