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Inhaltsverzeichnis.
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II. Ring, Kartell,
599. Gewerbeordnung. § 138. I. Konkurrenzverbot.
Buchhandel, Schleuderer. III. Bier=(Waren=)Bezug, Zäpfereivertrag,
IV. Beschränkung der Schankkonzession. V. Streik der Arbeitgeber;
343
Zwang; der Arbeiter. VI. Verruf, Boykott, Schwarze Listen.
I. Freitrunk bei Wahlen. II. Gutsempfehlung. III. Geheimmittel.
600.
349
IV. Generalvollmacht. § 138.
349
Güterschlächter. Vertragsmäßiges Rücktrittsrecht. §§ 138, 346.
601.
349
Konkubine turpis persona. Vorleserin. § 138.
602.
350
Kündigungsrecht. § 138.
603.
350
I. Ist § 138 auf den Mäklervertrag anwendbar? II. Mietverträge.
604.
Mitbieter. Abhalten von Mitbietern bei öffentlicher Versteigerung?
605.
350
§ 138.
351
Pfändung. § 138.
606.
Vertragsklausel betr. Verbot des Grundstücksverkaufs an Polen
607.
351
gültig. §§ 138, 1136, 433.
352
Präservativ, Präventiv, Cordon. § 138.
608.
I. Preßfreiheit. II. Vertragsmäßige Ausschließung der Revision gültig.
609.
§ 138.
Ist ein Schauspieler=Engagement deshalb unsittlich, weil der Schauspieler
610.
sich harte Bedingungen hat gefallen lassen? §§ 138, 611.
Schenkung aus verbrecherisch erlangten Mitteln. § 138.
611.
I. Oeffentliches Schlachthaus. II. Preuß. Rentengut. § 138.
612.
352
§ 138.
Schmuggel.
613.
Strafanzeige, Ersatz der Geldstrafe. Zusicherung de
Schweigegeld
614.
Nichtverfolgung. § 138.
354
§ 138.
Spieldarlehn.
615.
354
Nichtigkeit des Stimmenkaufes bei Gesellschaften m. b. H. § 138.
616.
354
Verstößt ein Wegengagieren gegen die guten Sitten? § 138.
617.
354
II. Rückforderungsrecht des Gläubigers?
I. Wucher.
618.
Ausnutzung einer Zwangslage des einzelnen Bürgers seitens einer
619.
355
Stadt. Verstoß gegen die guten Sitten. § 138.
355
Zwangsvergleich. Nachzahlungsversprechen. § 138.
620.
Teilweise Nichtigkeit bei einheitlichem Rechtsgeschäfte. Versagung der
621.
355
vormundschaftlichen Genehmigung. § 139.
I. Ist in jeder wegen Formmangels ungültigen Verpfändung einer
622.
Lebensversicherungspolice ec. ohne weiteres ein Retentionsrecht zu
356
finden? II. Katonianische Regel. § 140.
eines nichtigen Rechts
I. Bestätigung (nachträgliche Genehmigung)
623.
357
geschäftes. II. Nur bei Kenntnis der Nichtigkeit wirksam. § 141.
I. Anfechtung nur eines der Anfechtungsberechtigten. II. Keine Rück
624.
nahme der Anfechtung. III. Wirkung der Anfechtung. § 142. IV. An
357
fechtung im Erbrecht, Verzicht auf den Pflichtteil.
357
Prozessuale Geltendmachung der Anfechtung. § 143.
625.
358
626.
Bestätigung. Verwirkung der Anfechtung. § 144.
358
627.
I. Realkontrakte. II. Vorvertrag. § 145.
358
628.
rklärung und Vertragswille. § 145.
§ 145. I. Bald Genehmigung (a). Beweislast (b).
Stillschweigen.
629.
Bald nicht (c). II. Schweigen als Genehmigung vertragswidrigen Ver
haltens, wenn nach Treu und Glauben Widerspruch erforderlich war.
358
III. Notorietät bindet.
360
630.
Beweis der brieflichen Annahme. §§ 145, 130.
360
Unterwerfung unter Geschäftsbedingungen. §§ 145, 151.
631.
mit unbestimmten Gläubigern überhaupt zulässig,
I. Sind Verträge
632.
und wann erlangen sie volle Rechtswirksamkeit? § 145. II. a) Automat.
360
b) In den Bahnhöfen.
rklärungen
Haben bei Verträgen schlechthin nur diejenigen Willenser
633.
verpflichtende Kraft, welche dem anderen Vertragsteil oder dessen Stell
361
§ 145.
treter gegenüber abgegeben wurden?
361
§ 145.
634. Bestätigungsschreiben, seine Bedeutung.