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297.
298.
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Inhaltsverzeichnis.
Die Fristen für die Ehescheidungsklagen außerhalb der §§ 1565—1568
BGB. I. § 1567 Nr. 2 BGB.; II. § 1569 BGB.
Bedeutung des Wortes Trennung in EG. Art. 201 Abs. 2.
1. In welchem Sinne muß die Ehescheidungsklage nach beiden Rechten
begründet sein?
II. Kompensation. III. Grobes Verbrechen nach
Pr. LR. Verzeihung. IV. Widerwille. V. Einreden. EG. Art. 201,
Ungleiche Behandlung der Geschlechter nach früherem Recht. EG.
Art. 201.
Die Klage auf Ehescheidung wegen böslicher Verlassung,
Die Schuldfrage in der Übergangszeit. EG. Art. 201.
Unterhaltsansprüche der geschiedenen Ehefrau und der Kinder an den
schuldigen Ehemann. EG. Art. 201.
Nach welchem Recht richten sich die Ehescheidungsstrafen? EG. Art, 201.
1. Nach welchem Recht richtet sich der Widerruf von Schenkungen,
estamenten des Erbrechts und der Lebensversicherungen im Falle der
Ehescheidung oder Ehenichtigkeit? II. Rheinisches Recht Art. 299, 300 C. g.
Welchen Namen hat die schuldige Ehefrau zu führen, wenn auf Grund
des früheren Rechts rechtskräftig geschieden ist?
1. Auseinandersetzung (Teilung, Inventar 2c.), wenn das altrechtliche
Scheidungsurteil erst nach dem 1. I. 1900 rechtskräftig wird. II. Wie.
wenn das Urteil bereits vor dem 1. I. 1900 rechtskräftig war?
Kindererziehung
wenn die Ehe vor dem 1. I. 1900 rechtsräftig ge
schieden ist.
EG. Art. 201.
Altrechtliche
Scheidung wegen dringenden Verdachtes der verletzten
ehelichen Treue. Eheverbot des § 1312 BGB. Pr. LR. II. 1 § 674.
EG. Art. 201.
Welches ist das Schicksal der Ehescheidungsklage 2c. eines Ausländers,
wenn dieselbe vor dem 1. I. 1900 erhoben ist oder nach dem 1. I. 1900
noch (in der Berufungsinstanz) schwebt?
Welches Ehescheidungsrecht haben die OLG. in denjenigen Ehescheidungs
prozessen anzuwenden, in welchen das Reichsgericht auf Grund des
früheren Ehescheidungsrechts (sei es vor, sei es nach dem 1. I. 1900)
aufgehoben und zurückverwiesen hat?
Kostenvorschuß des Mannes,
wenn die Ehescheidungsklage vor dem
1. I. 1900 erhoben ist. EG. Art. 201.
Wiederaufnahme des ehelichen Lebens. EG. Art. 202.
Eltern=Rechte und =Pflichten in der Übergangszeit. EG. Art. 203—207.
1. Was wird aus einem altrechtlichen Verzicht auf die väterliche Ge
walt oder die Nutznießung am 1. I. 1900? II. Was aus einer alt
rechtlichen Verwirkung?
Anwendung des Prinzips „das neue Recht tritt in Kraft" auf die väter
liche Gewalt einschließlich der elterlichen Nutznießung.
Was wird aus der nach früherem (rheinischem) Recht erlaubten und
erfolgten Übertragung der Ausübung der Nutznießung an einem Teil
des Kindesvermögens vom 1. I. 1900 ab?
Haben die §§ 1640, 1647, 1669, 1697
BGB. rückwirkende Kraft
Beisitz.
1. Treten die §§ 1640, 1647, 1669, 1697 BGB. auch dann in Kraft,
wenn der eine Elternteil bereits vor dem 1. I. 1900 gestorben war?
II. Auch dann, wenn der überlebende Ehegatte bereits vor dem 1. I. 1900
zu der weiteren heute noch bestehenden Ehe geschritten ist?
Inventurpflicht des überlebenden Ehegatten trotz testamentarischer Be
freiung.
Rheinisches Recht. Die durch einen Familienratsbeschluß beschränkte
väterliche Gewalt des rheinischen EG. Art. 204.
Altrechtliche Erziehungsverträge unter Ehegatten.
Welches Recht ist maßgebend für die Ehelichkeit eines während be
stehender
Ehe erzeugten Kindes, wenn dasselbe vor dem 1. I. 1900
geboren ist? EG. Art. 203.
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