§ 1909.
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wirksam, bis sie im Instanzenzuge beseitigt ist. KG. 30. III. 03. I. Mugd.
Falk. Bd. 8, 365—366.
1489.
Pfleger für Prozeß oder einzelne prozessuale Handlungen.
Litiskurator.
§ 1909. I. Die Bestellung eines Pflegers zur Führung eines
Rechtsstreites
kann nicht wegen dessen Aussichtslosigkeit abgelehnt werden
II. Die An
wendung der Pflegschaft zwecks Führung eines Prozesses ist für den Prozeß
gegner kein Grund zur Beschwerde. III. Der Pfleger hat über die An
strengung eines Prozesses selbständig zu entscheiden. BGB. §§ 1837, 1915.
Keine Be
IV. Pfleger zur Leistung des Offenbarungseides zulässig.
stellung eines Pflegers zur Einlegung der weiteren Beschwerde.
I. KG. 2. II. 03. I. Mugd. Falk. Bd. 6, 302. BOLG. 3. V. 00. S. A.
1900, 91; S. Bl. 1901, 218. Das RG. steht bez. der Revision und der
Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Revisionsinstanz auf dem entgegen
gesetzten Standpunkt. Näheres III, 398.
II. KG. 2. III. 03. I. Mugd. Falk. Bd. 7, 204.
III. KG. 2. III. 03. I. Mugd. Falk. 1903 Bd. 7, 126.
IV. LG. Breslau, Bresl. 1903, 20. (Bedenklich.) Näheres IV, 456.
KG. in Mugd. Falk. Bd. 4, 156. Näheres III, 630.
V. KG. 15. II. 04. I. Mugd. Falk. Bd. 8, 363—365.
Wenn Pfleger zur Leistung des Offenbarungseides zulässig ist, muß es
auch hier zulässig sein.
1490. Pfleger neben dem Inhaber der elterlichen Gewalt oder dem Vormund.
§ 1909. I. Bei Interessekollision. II. Pfleger bei a) Lehrvertrag. § 129b
Fürsorgeerziehungsverfahren. III. Bei
Gew.=O. b) Nachlaßkonkurs.c
Erb= 2c. Teilungen. Erhalten die Kinder eines Stammes einen gemeinsamen
Pfleger?
I. Vgl. §§ 1629, 1630 Nr. 1439 (Beispiele).
1. Bei Verzeichnis seines Vermögens nach §§ 1640, 1686. KG. Berlin
12. XI. 00. I. F. 1900, 196.
2. Bestellung eines Pflegers bei Streit der Eltern über Erziehung
eines unehelichen Kindes. § 1705. Wegen des persönlichen Verkehrs mit
dem Kinde. Vgl. § 1636. Vgl. OLG. Dresden 21. X. 02. VI. Mugd.
Falk. Bd. 5, 364.
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines Pflegers für
das Kind im Erziehungsstreite der Eltern. Die Anordnung einer Pflegschaft
für das Kind im Erziehungsstreite der Eltern stellt eine die Entscheidung
nur vorbereitende Maßregel des Verfahrens dar, die als solche der Beschwerde
nicht unterliegt. KG. 15. II. 04. R. I. A. Bd. 4, 136; Lobe, C. Bl. Bd. 5,
84—85; Jahrb. f. KG. 1904 Bd. 27, 181—183. Kontra mit Unrecht. Ob
Notwendigkeit der Bestellung eines Pflegers wegen Interessen=Kollision vom
Prozeßgericht nachzuprüfen. OLG. Breslau 9. III. 04. V. Bresl. 1904, 37.
3. Keine Pflegschaft aus Anlaß des Gesuchs der Mutter=Witwe um
Genehmigung der Hypothekenbestellung eines ihr mit den Kindern gemein
schaftlichen Grundstücks. Württ. Z. f. FG. 1900, 377. (?) Vgl. Nr. 696.
4. Das Vormundschaftsgericht hat vor Einleitung einer Pflegschaft aus
§ 1909 Abs. 1 Satz 2 zunächst die formelle und materielle Gültigkeit des
Testaments zu prüfen; z. B. den Widerruf eines älteren wechselseitigen
Testaments. KG. 22. IV. 01. I. Jahrb. f. KG. 1901, 22, 25—30.
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