Full text: Scherer, Martin Georg Viktor: ¬Die fünf ersten Jahre des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1909. 
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wirksam, bis sie im Instanzenzuge beseitigt ist. KG. 30. III. 03. I. Mugd. 
Falk. Bd. 8, 365—366. 
1489. 
Pfleger für Prozeß oder einzelne prozessuale Handlungen. 
Litiskurator. 
§ 1909. I. Die Bestellung eines Pflegers zur Führung eines 
Rechtsstreites 
kann nicht wegen dessen Aussichtslosigkeit abgelehnt werden 
II. Die An 
wendung der Pflegschaft zwecks Führung eines Prozesses ist für den Prozeß 
gegner kein Grund zur Beschwerde. III. Der Pfleger hat über die An 
strengung eines Prozesses selbständig zu entscheiden. BGB. §§ 1837, 1915. 
Keine Be 
IV. Pfleger zur Leistung des Offenbarungseides zulässig. 
stellung eines Pflegers zur Einlegung der weiteren Beschwerde. 
I. KG. 2. II. 03. I. Mugd. Falk. Bd. 6, 302. BOLG. 3. V. 00. S. A. 
1900, 91; S. Bl. 1901, 218. Das RG. steht bez. der Revision und der 
Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Revisionsinstanz auf dem entgegen 
gesetzten Standpunkt. Näheres III, 398. 
II. KG. 2. III. 03. I. Mugd. Falk. Bd. 7, 204. 
III. KG. 2. III. 03. I. Mugd. Falk. 1903 Bd. 7, 126. 
IV. LG. Breslau, Bresl. 1903, 20. (Bedenklich.) Näheres IV, 456. 
KG. in Mugd. Falk. Bd. 4, 156. Näheres III, 630. 
V. KG. 15. II. 04. I. Mugd. Falk. Bd. 8, 363—365. 
Wenn Pfleger zur Leistung des Offenbarungseides zulässig ist, muß es 
auch hier zulässig sein. 
1490. Pfleger neben dem Inhaber der elterlichen Gewalt oder dem Vormund. 
§ 1909. I. Bei Interessekollision. II. Pfleger bei a) Lehrvertrag. § 129b 
Fürsorgeerziehungsverfahren. III. Bei 
Gew.=O. b) Nachlaßkonkurs.c 
Erb= 2c. Teilungen. Erhalten die Kinder eines Stammes einen gemeinsamen 
Pfleger? 
I. Vgl. §§ 1629, 1630 Nr. 1439 (Beispiele). 
1. Bei Verzeichnis seines Vermögens nach §§ 1640, 1686. KG. Berlin 
12. XI. 00. I. F. 1900, 196. 
2. Bestellung eines Pflegers bei Streit der Eltern über Erziehung 
eines unehelichen Kindes. § 1705. Wegen des persönlichen Verkehrs mit 
dem Kinde. Vgl. § 1636. Vgl. OLG. Dresden 21. X. 02. VI. Mugd. 
Falk. Bd. 5, 364. 
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines Pflegers für 
das Kind im Erziehungsstreite der Eltern. Die Anordnung einer Pflegschaft 
für das Kind im Erziehungsstreite der Eltern stellt eine die Entscheidung 
nur vorbereitende Maßregel des Verfahrens dar, die als solche der Beschwerde 
nicht unterliegt. KG. 15. II. 04. R. I. A. Bd. 4, 136; Lobe, C. Bl. Bd. 5, 
84—85; Jahrb. f. KG. 1904 Bd. 27, 181—183. Kontra mit Unrecht. Ob 
Notwendigkeit der Bestellung eines Pflegers wegen Interessen=Kollision vom 
Prozeßgericht nachzuprüfen. OLG. Breslau 9. III. 04. V. Bresl. 1904, 37. 
3. Keine Pflegschaft aus Anlaß des Gesuchs der Mutter=Witwe um 
Genehmigung der Hypothekenbestellung eines ihr mit den Kindern gemein 
schaftlichen Grundstücks. Württ. Z. f. FG. 1900, 377. (?) Vgl. Nr. 696. 
4. Das Vormundschaftsgericht hat vor Einleitung einer Pflegschaft aus 
§ 1909 Abs. 1 Satz 2 zunächst die formelle und materielle Gültigkeit des 
Testaments zu prüfen; z. B. den Widerruf eines älteren wechselseitigen 
Testaments. KG. 22. IV. 01. I. Jahrb. f. KG. 1901, 22, 25—30. 
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