§ 1565.
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1411. Was bedeutet Zustimmung zum Ehebruch? § 1565. I. Die Praxis ve
erlangt
ausdrückliche. II. Dagegen genügt stillschweigender Widerruf,
sogar Berufung
zum Zweck, den Gegner zum Ehebruch zu treiben; ebenso Verlassen des
Ehemannes zu diesem Zweck. III. Erlaubnis zum Ehebruch. Prostitution.
Widerruf. IV. Erlaubnis zum Ehebruch außer dem Haus. Deshalb bleibt
Ehebruch in der ehelichen Wohnung dennoch Scheidungsgrund.
I. Der Widerkläger hat zwar von dem ehebrecherischen Verkehr zwischen
seiner Frau und dem I. K. erfahren, aber zu dieser bloßen Kenntnis trat irgend
ausdrücklich oder stillschweigend — billigendes Verhalten nicht hinzu.
ein —
Also keine Zustimmung. Kuppelei i. S. des § 180 StGB. wird aber nicht
erfordert. RG. 10. XI. 02. IV. I. W. 1903, 12. Ebenso keine Zustimmung
zur Reisebegleitung trotz Kenntnis des früheren geschlechtlichen Verkehrs mit
der Begleiterin. OLG. Braunschweig, Braunschw. 1903, 17; Jur. Z. 1903,
408. Sehr bedenklich. —
Klägerin hat die Annäherung wiederholt zurück
gewiesen mit den Worten, sie habe kein Bedürfnis, er solle nur ruhig zu
anderen Frauenzimmern gehen und sich bei ihnen geschlechtliche Befriedigung
suchen. Diese unter Eid gestellte Handlungsweise der Kl. scheint deshalb
schlüssig. OLG. Darmstadt, Hess. R. 1901, 107. Vgl. meinen Komm. Buch IV,
S. 232 Nr. 409. Näheres II, 226.
II. Spezielle oder generelle, vorherige oder nachträgliche Zustimmung
genügt.
Allerdings gibt eine im voraus erteilte generelle Zustimmung keinen
Freibrief für alle Zeiten. Vielmehr bleibt sie jederzeit widerruflich. RG.
10. XII. 03. IV. 225/03. I. W. 1904, 63.
OLG. Karlsruhe 17. III. 03. II. Bad. R. 1903, 159. Vgl. meinen
Komm. Buch IV, S. 230 Nr. 409.
Die erklärte Berufung zu dem Zwecke, um den Kläger durch die lange
Dauer des Prozesses zum Ehebruche zu treiben, hebt sogar eine frühere all
gemeine Gestattung des Ehebruchs auf. OLG. Dresden, Celle, Mugd. Falk.
Bd. 7, 103. Näheres IV, 419.
III. Der Kläger hat nach der Trennung nicht wieder davon gesprochen,
daß sie sich durch Unzucht Geld verdienen solle, also keine Zustimmung. OLG.
Rostock, Meckl. Z. 1903 (Bd. 22), 36.
Die Anstellung einer auf Ehebruch der Frau gestützten Scheidungsklage
des Mannes bedeutet für sich allein noch nicht den Widerruf seiner früheren
Zustimmung zur Prostitution. BGB. § 1565. OLG. Colmar, Mugd. Falk.
Bd. 4, 86; E. L. 1902, 21.
Kontra OLG. Hamburg, Mugd. Falk. 1901, 32—33; H. 1901, 239.
RG. hob aber auf; ein unzweideutiger Widerruf sei nötig. RG. 4. XI. 01.
IV. I. W. 1901, 868. Das RG. IV. 183/02 hat zum 2. Male das
Armenrecht versagt, obschon das Urteil wiederhergestellt war. Näheres II, 226.
IV. Das OLG. Breslau hatte im Urteil vom 28. I. 04. I. U. 198/03
folgende Feststellung getroffen: „Die Erlaubnis war für den Beklagten durch
die gerichtsbekannte Gewohnheit jüdischer Familien (?) erleichtert, eine scharfe
Unterscheidung zu machen, zwischen Ehebruch in und außer der Ehewohnung
die Parteien sind ebenfalls jüdischen Glaubens. Trotzdem hat der Beklagte
im November 1902 die Ehe wiederum mit seinem Dienstmädchen gebrochen.
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