Objekt : ¬Des teutschen Reichs Neuester Staats-Spiegel (1752, Th. 2 (1752))

Des  teutschen  Reichs
Neuester
Staatsspiege -

Zieben  und  zwanzigstes  Stück.
Onolzbach  den  18.  Julii.  1752.
Mit  Röm.  Kays.  allerg.  Privilegio.
Pro  Memoria.
Neichwie  Jhro  Churfürstl.  Durchl.  zu  Pfalz,  und
des  regierenden  Herrn  Landgrafen  von  Hessen=Cassel
Hochfürstl.  Durchl.,  sich  bemüsiget  gesehen,  über  diewährend -
  des  von  Weyl.  Jhro  Churfürstl.  Durchl.
zu  Pfalz  Carl  Philipp,  und  Höchstgedacht
hro
Hochfürstl.  Durchl.  quà  Grafens  von  Hanau,  die
Reichs  Pfandschaft  der  Stadt  Gelnhausen,  und  deren  |  |
prætendirte  immedietät  betrefend,  gegen  einige,
vom  Kaiserl.  und  des  ReichsKammergericht  erschlichene -
  Urtheile,  an  eine  Hochlöbl.  Reichsversammlung
sub  dato  14.  April.  1739.  gebrachten  und  bey  derselben -
  noch  bestehenden  Recursus,  von  dem  Kaiserl.
Reichshofrath,  in  Sachen  des  Klosters  Arnsburg,
contra  die  Stadt  Gelnhausen,  pundto  debiti,  angemaßte -
  cognitionem,  und  neglecto  judice  intermedio, -
  nec  non  rejecta  exceptione  fori  &  interventionis -
  interpositione  erkannte  Processus  Mandati,
als  ein  die  gesammten  Reichsstände  angehendes  Gravamen -
  commune,  an  einen  Hochlöbl.  Reichscon¬D -

vent
Max-Planck-Institut  für
europäische  Rechtsgeschichte
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer