Volltext : System des gerichtlichen Verfahrens im Königreich Württemberg ([Hauptbd.])

436  Zusätze  und  Berichtigungen.
6.  37.  Der  Hofstaat  und  die  Dienerschaft  der
Prinzen  und  Prinzessinnen  genießen  des  Vorzugs
eines  Fori  privilegiati,  und  sind,  wie  die  übrige
in  Königlichen  Diensten  angestellte  Hofdienerschaft,
dem  Königl.  Ober=Hofmarschallenamt  untergeben.
.
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