eigenschaft. Es gab ehemals zweierlei Vererbung, Per
sonenvererbung und Gütervererbung. Von erleuchteten
Geistern angeregt, hat fortschreitende Erleuchtung die Men
schen zum wenigsten bis zu dem Grade der Einsicht auf
geklärt, dass es ein Besitzrecht und darum auch ein Erb
recht an Personen nicht geben könne, und man hat Blut
und Leben daran gesetzt, um endlich den schandbaren
Besitz und das verruchte Erbe von Menschenseelen abzu
schaffen. Es ist noch gar nicht lange her, dass diese Ein
sicht und dieses Bestreben zum Durchbruch gekommen ist.
Und obgleich zum Durchbruch gekommen, hat die Durch
führung noch immer nicht vollkommen bewerkstelligt werden
können. Ein schlagender Beweis, wie schwer die Menschen
zur Anerkennung des Rechts zu bewegen sind, wenn irgend
ein Besitztum dabei in Frage kommt. Hat nicht schon die
Bibel den Ausspruch gethan: „Wenn jemand gefunden wird,
der eine Seele stiehlt von seinen Brüdern, an ihr gewalt
thätig handelt und sie verkauft, so soll dieser Dieb sterben,
damit du hinwegschaffest das Böse aus deiner Mitte.
(5. B. Mosis 24, 7.) Und da konnten noch die Diener des
Glaubens, und die erst recht, Sklaverei und Leibeigenschaft
verteidigen und als eine von Gott gewollte Einrichtung hin
stellen.
Wir machen uns nun anheischig auf das klarste dar
zuthun und auf das überzeugendste zu beweisen, dass die
Gütervererbung ein ebenso grosses Unrecht und ebenso
verderblich in ihren Folgen ist, wie die Personenver
erbung. Das Sklaventum, die Leibeigenschaft, war
vielleicht die Hauptursache des Unterganges der alten Staaten
und Gesellschaften; die Gütervererbung, wenn sie nicht
rechtzeitig abgestellt wird, muss zum Untergange der modernen
Staaten und Gesellschaften führen.
Wie sind überhaupt die Menschen auf die Güter
vererbung verfallen? Ganz ebenso wie auf die Personen
vererbung — nur mittels Vergewaltigung. Ursprünglich