Full text: Rülf, Jakob: ¬Das Erbrecht als Erbübel im Hinblick auf die zukünftige Entwickelung der menschlichen Gesellschaft

eigenschaft. Es gab ehemals zweierlei Vererbung, Per 
sonenvererbung und Gütervererbung. Von erleuchteten 
Geistern angeregt, hat fortschreitende Erleuchtung die Men 
schen zum wenigsten bis zu dem Grade der Einsicht auf 
geklärt, dass es ein Besitzrecht und darum auch ein Erb 
recht an Personen nicht geben könne, und man hat Blut 
und Leben daran gesetzt, um endlich den schandbaren 
Besitz und das verruchte Erbe von Menschenseelen abzu 
schaffen. Es ist noch gar nicht lange her, dass diese Ein 
sicht und dieses Bestreben zum Durchbruch gekommen ist. 
Und obgleich zum Durchbruch gekommen, hat die Durch 
führung noch immer nicht vollkommen bewerkstelligt werden 
können. Ein schlagender Beweis, wie schwer die Menschen 
zur Anerkennung des Rechts zu bewegen sind, wenn irgend 
ein Besitztum dabei in Frage kommt. Hat nicht schon die 
Bibel den Ausspruch gethan: „Wenn jemand gefunden wird, 
der eine Seele stiehlt von seinen Brüdern, an ihr gewalt 
thätig handelt und sie verkauft, so soll dieser Dieb sterben, 
damit du hinwegschaffest das Böse aus deiner Mitte. 
(5. B. Mosis 24, 7.) Und da konnten noch die Diener des 
Glaubens, und die erst recht, Sklaverei und Leibeigenschaft 
verteidigen und als eine von Gott gewollte Einrichtung hin 
stellen. 
Wir machen uns nun anheischig auf das klarste dar 
zuthun und auf das überzeugendste zu beweisen, dass die 
Gütervererbung ein ebenso grosses Unrecht und ebenso 
verderblich in ihren Folgen ist, wie die Personenver 
erbung. Das Sklaventum, die Leibeigenschaft, war 
vielleicht die Hauptursache des Unterganges der alten Staaten 
und Gesellschaften; die Gütervererbung, wenn sie nicht 
rechtzeitig abgestellt wird, muss zum Untergange der modernen 
Staaten und Gesellschaften führen. 
Wie sind überhaupt die Menschen auf die Güter 
vererbung verfallen? Ganz ebenso wie auf die Personen 
vererbung — nur mittels Vergewaltigung. Ursprünglich
	        
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