Full text: Starr, Franz: ¬Die Behandlung des Nachlasses der Ausländer in Oesterreich

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Corresp. mit d. Ausl.: B. Mit der Schweiz. 
ob die auswärtige Gerichtsbehörde zu den Verfügungen, deren Vollziehung 
von ihr in Anspruch genommen wird, auch competent, und das gestellte Be 
gehren nach den bestehenden Gesetzen zulässig sei. Im Falle hierüber ob 
waltender Zweifel haben die ersten Instanzen bei den Obergerichten, und 
letztere nach Umständen bei dem Justizministerium die Anfrage zu stellen; im 
Falle aber keine Bedenken entgegenstehen, ist dem Ersuchen stets mit mög 
lichster Beschleunigung zu entsprechen, um keine Veranlassung zu Beschwerden 
über Geschäftsverzögerung zu geben. 
Uebersicht 
der schweizerischen Cantonalbehörden, an welche die k. k. österreichischen Gerichte sich zu 
wenden haben. 
Canton Zürich. 
Das Obergericht in Zürich. 
Canton Bern. 
1. Das Obergericht in Bern. 
2. Die 30 Richterämter, respectioe Autsgerichte des Cantons, nämlich: 
Aarberg, Aarwangen, Bern, Biel, Büren, Burgdorf, Courtelary, Delé 
(Freibergen), Fraubrunnen, 
mont (Delsberg), Erlach, Franches-Montagnes 
Münster, Neuenstadt, Nidau, 
Frutigen, Interlaken, Konolfingen, Laufen, Laupen 
Oberhasle, Pruntrut, Saanen, Schwarzenburg, Seftigen, Signau, Ober-Simmen 
thal, Nieder-Simmenthal, Thun, Trachselwaid, Wangen. 
Canton Luzern. 
1. Das Obergericht in Luzern, als oberste Instanz in appellabeln Civil- und 
Strafsachen. 
2. Die Justizcommission des Obergerichtes, als Aufsicht führende Behörde im 
Betreibungs=, Concurs=, Hypothekar-, Kaufs- und gerichtlichen Sportelwesen. 
3. Das Criminalgericht in Luzern für Criminalstrafsachen. 
4. Die beiden (l. und II.) Verhörämter in Criminal-Untersuchungssachen. 
5. Die Staatsauwaltschaft in Fällen der gerichtlichen Polizei. 
6. Die Statthalterämter für Polizeiuntersuchungen und Voruntersuchungen in 
Criminalsachen. 
7. Die Bezirksgerichte für erstinstanzliche oder auch inappellable Civil- und 
Polizeiprocesse. 
8. Die Gerichtspräsidenten für Erlaß von Befehlen oder Verboten, ämtliche 
Insinuationen, Beaufsichtigung des Schuldentriebes. 
Anmerkung: Die Bezirke, auf welche sich die Nr. 6, 7, 8 beziehen, heißen: 
Luzern, Entlebuch, Hochdort, Sursee, Willisau. 
Canton Uri. 
1. Das Cantonsgericht. 
2. Das Criminalgericht. 
3. Die Bezirksgerichte Uri und Urseren. 
4. Das Polizeiamt. 
5. Das Verhöramt. 
Canton Schwyz. 
1. Die Justizcommission, 
sämmtliche in Schwyz. 
2. das Cantonsgericht, 
3. das Cantons=Verhöramt,
	        
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